Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
31-000 Bürobedarf 31-000-0110 Sonstige Waren für Schule und Büro
Produktbeschreibung
Sonstige Waren aus Papier oder anderen Materialien zur Nutzung in Schule (Schulhefte) und Büro (z.B. Register für Aktenordner)
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Trennblätter, Register für Aktenordner
Andere Waren für Schule und Büro
Kassenrollen, Buchungsrollen aus Normalpapier
31-000-0100 Unbedruckte Etiketten 
31-000-0010 Kopierpapier, Briefpapier, Schreibblöcke 
  Kassenrollen und Buchungsrollen aus Thermopapier (nicht im Katalog) 
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von sonstigen Waren für Schule und Büro bis einschließlich 150 Stück sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 7 VerpackDG) wie Bildungseinrichtungen, Verwaltungen und Verwaltungsbereichen von Unternehmen anfallen.
Besonderheiten
Für Erzeugnisse auf Rollen gilt: 1 Rolle entspricht 1 Stück.
Zur Verpackungseigenschaft von Rollen, Röhren und Zylinder, um die flexibles Material aufgespult ist (z.B. Kunststofffolie, Aluminium, Papier), siehe Anhang I zu Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 EU-Verpackungsverordnung.
Einordnungsentscheidungen zur Produktgruppe

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht
Produkt: 31-000-0110 // Sonstige Waren für Schule und Büro

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 150 Stück nein
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 150 Stück ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 150 Stück nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 150 Stück ja
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 150 Stück nein
Aller Art Aller Art ≤ 150 Stück ja
Kunststoff Beutel, Wickelhülsen ≤ 150 Stück ja
Kunststoff Beutel, Wickelhülsen > 150 Stück nein
PPK Schachteln, Wickelhülsen > 150 Stück nein
PPK Schachteln, Wickelhülsen ≤ 150 Stück ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail
Produkt: 31-000-0110 // Sonstige Waren für Schule und Büro

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 150 Stück nein
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 150 Stück ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 150 Stück nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 150 Stück ja
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 150 Stück ja
Aller Art Aller Art > 150 Stück nein
Kunststoff Flachbeutel 3 Stück ja
Kunststoff Flachbeutel 100 Stück ja
Kunststoff Wickelhülsen 1 Stück ja
PPK Schachteln 3 Stück ja
PPK Schachteln 50 Stück ja
PPK Schachteln 100 Stück ja
  • 1