Informieren Sie sich zur Datenmeldung: Was hat es mit der Pflicht auf sich und wie erfüllen Sie diese?
Datenmeldung
Sie sind Hersteller von Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht im Sinne der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR)? Dann müssen Sie regelmäßig Ihre Verpackungsmengen melden – Ihrem System und im Verpackungsregister LUCID. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre gesetzliche Pflicht zur Datenmeldung erfüllen.
Datenmeldung bei einem Systembetreiber
Sie geben eine Datenmeldung bei einem System ab, wenn Sie …
beim Abschluss eines Systembeteiligungsvertrages Ihre Verpackungsmengen angeben,
einen bestehenden Systembeteiligungsvertrag verlängern,
zu vertraglich vereinbarten Rhythmen zusätzlich Meldungen zu den Verpackungsmengen abgeben,
Ihre bereits abgegebene Meldung zu den Verpackungsmengen korrigieren,
eine Meldung zu den Verpackungsmengen abgeben, weil der Systembetreiber Sie dazu aufgefordert hat.
Welche Angaben müssen Sie im Verpackungsregister LUCID unter Ihrer Registrierungsnummer hinterlegen?
Alle Informationen, die Sie dafür benötigen, finden Sie in Ihrem Systembeteiligungsvertrag:
den Zeitraum, für den Sie auch Ihre Meldung bei dem Systembetreiber hinterlegt haben,
den Namen des Systems, mit dem Sie einen Systembeteiligungsvertrag abgeschlossen haben,
die Materialarten (zum Beispiel Papier, Pappe, Karton (kurz PPK); Kunststoffe, Eisenmetalle und Glas) mit den jeweils dazugehörigen Verpackungsmengen (Masse). Diese müssen Sie in Kilogramm unter Angabe von drei Nachkommastellen eingeben.
Datenmeldungen zu den Verpackungsmengen abgeben – so geht‘s!
Unternehmen müssen jede Datenmeldung an ihren Systembetreiber unverzüglich auch 1:1 im Verpackungsregister LUCID hinterlegen. Der Melderhythmus hängt davon ab, was Sie in Ihrem Systembeteiligungsvertrag vereinbart haben (zum Beispiel monatliche, quartalsweise oder jährliche Meldungen zu den Verpackungsmengen). Wurden vertraglich keine Meldezeiträume festgelegt, müssen Sie im Verpackungsregister LUCID zumindest die Gesamtmengen aus Ihrem Systembeteiligungsvertrag als jährliche Planmenge angeben. Auch bei Abschluss oder Verlängerung Ihres Systembeteiligungsvertrages müssen Sie auch eine Meldung der Verpackungsmengen im Verpackungsregister LUCID hinterlegen.
Achtung: Sie erhalten keine gesonderte Bestätigung über Ihre hinterlegten Datenmeldungen im Verpackungsregister LUCID. Sie haben jedoch die Möglichkeit, diese über Ihr Dashboard innerhalb Ihres persönlichen Zugangsbereich im Verpackungsregister LUCID einzusehen.
Folgende Fristen sind aus technischen Gründen bei der Abgabe zu berücksichtigen:
Eine Initiale Planmengenmeldung ist eine Meldung, die sich auf das folgende Kalenderjahr bezieht. Damit melden Sie Ihre geplanten Verpackungsmengen. Die Abgabe einer „Initiale Planmenge“ für das Folgejahr ist nur bis zum 31. Dezember des jeweils aktuell laufenden Jahres möglich. Nach Ablauf dieser Frist hinterlegen Sie Ihre Planmengen als Unterjährige Mengenmeldung.
Eine Jahresabschlussmengenmeldung ist eine Istmengenmeldung für das zurückliegende Kalenderjahr. Damit melden Sie die gesamten in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen eines Jahres. Die Abgabe einer Jahresabschlussmengenmeldung für das Vorjahr (Ist-Mengen) ist nur bis zum 1. Juni möglich. Nach diesem Stichtag hinterlegen Sie Ihre Ist-Mengen bitte als Nachtragsmengenmeldung.
In diesem Fall müssen Sie die veränderten Verpackungsmengen zunächst Ihrem Systembetreiber melden. Danach geben Sie eine entsprechende Datenmeldung im Verpackungsregister LUCID ab. Darin hinterlegen Sie die bei Ihrem System angepassten bzw. bestätigten Mengen. Welche Datenmeldeart Sie im Verpackungsregister LUCID wählen müssen, hängt davon ab, wann Sie Ihre Verpackungsmengen anpassen:
Fall 1: Anpassung Ihrer Planmengen beim Systembetreiber erfolgt durch Sie im laufenden Jahr. In diesem Fall hinterlegen Sie die neue Gesamtmenge im Verpackungsregister LUCID, weil Sie sich im laufenden Jahr befinden als „Unterjährigen Mengenmeldung“. Wenn Sie diese Meldung bereits abgegeben haben, korrigieren Sie die dort hinterlegten Mengen.
Fall 2: Anpassung Ihrer Planmengen beim Systembetreiber erfolgt durch Sie nach Ablauf des Prognosezeitraums/Kalenderjahres. In diesem Fall hinterlegen Sie die neue Gesamtmenge, nach Ablauf des Kalenderjahres im Verpackungsregister LUCID als Jahresabschlussmengenmeldung.
Datenmeldung der Systeme
Die Systeme sind gesetzlich dazu verpflichtet, die bei ihnen beteiligten Verpackungsmengen als Kontrollmeldung bei der ZSVR zu hinterlegen. Die ZSVR gleicht die Daten mit den Mengenmeldungen der registrierten Unternehmen im Verpackungsregister LUCID ab und deckt dadurch Abweichungen schnell auf. Ausgehend von deren Meldungen berechnet die ZSVR zudem die Marktanteile der Systeme.
Achtung: Dies entbindet Sie jedoch nicht von Ihrer eigenen gesetzlichen Meldepflicht im Verpackungsregister LUCID.

