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Verpackungsregister LUCID

Datenmeldungen

Sie bringen Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht in Verkehr? Dann müssen Sie regelmäßig Ihre Verpackungsmengen melden – Ihrem System und im Verpackungsregister LUCID. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre gesetzliche Pflicht zur Datenmeldung erfüllen.

Datenmeldung zu den Verpackungsmengen

Datenmeldungen beim System und im Verpackungsregister LUCID

Wann und wie gibt man eine Datenmeldung bei einem System ab? Wenn....

  • ...Sie einen Systembeteiligungsvertrag abschließen
  • ...Sie einen dort bestehenden Vertrag verlängern
  • ...der Systembetreiber Sie zur Meldung von Verpackungsmengen auffordert

Welche Angaben müssen Sie im Verpackungsregister LUCID hinterlegen?

  • den Zeitraum, für den Sie auch Ihre Meldung bei dem Systembetreiber hinterlegt haben,
  • den Namen des Systems, mit dem Sie einen Systembeteiligungsvertrag abgeschlossen haben,
  • die Materialarten (z. B. Papier, Pappe, Karton (kurz PPK); Kunststoffe, Eisenmetalle und Glas) mit den jeweils dazugehörigen Verpackungsmengen. Diese müssen Sie in Kilogramm unter Angabe von drei Nachkommastellen eingeben.

Datenmeldungen zu den Verpackungsmengen abgeben – so geht‘s!

Datenmeldung der Systeme

Die Systeme sind gesetzlich dazu verpflichtet, die bei ihnen beteiligten Verpackungsmengen als Kontrollmeldung bei der ZSVR zu hinterlegen. Diese gleicht die Daten mit den Mengenmeldungen der Unternehmen im Verpackungsregister LUCID ab und deckt dadurch Abweichungen schnell auf. Ausgehend von deren Meldungen berechnet die ZSVR zudem die Marktanteile der Systeme. Mehr dazu finden Sie hier.

Häufig gestellte Fragen

Telefonischer Support: +49 541 34310555
Montag bis Freitag: 9:00 - 17:00 Uhr
(ausgenommen sind gesetzliche Feiertage in Niedersachsen)

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