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Bin ich verpflichtet, Verpackungen an einem System zu beteiligen, für die ich bereits die Einwegkunststoffabgabe bezahlen muss?

Ja.

Die Pflicht zur Systembeteiligung nach dem Verpackungsgesetzes (VerpackG) besteht unabhängig von einer Zahlungspflicht nach dem Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG), auch wenn sich die Pflichten auf den gleichen Gegenstand beziehen sollten. Die Regelungen haben jeweils unterschiedliche Anknüpfungspunkte, Inhalte und Zielsetzungen und gelten uneingeschränkt nebeneinander.

Während die Systembeteiligungsentgelte die haushaltsnahe Erfassung und Entsorgung von Verpackungen durch die Systeme finanzieren, dient die Einwegkunststoffabgabe der Beteiligung an den Kosten der Entsorgung von Einwegkunststoffprodukten im öffentlichen Raum. Eine Verrechnung bezahlter Beträge oder Abzüge von Mengen sind daher – in beide Richtungen – unzulässig.