2.9 Ich bin kein Produzent von Verpackungen und Verpackungsmaterial – muss ich mich trotzdem im Verpackungsregister LUCID registrieren?
Verpflichtete Unternehmen werden im Verpackungsgesetz als Hersteller bezeichnet. Grundsätzlich ist der Hersteller laut Gesetz derjenige, der eine Verpackung erstmalig mit Ware befüllt und gewerbsmäßig in Deutschland vertreibt.
In der Regel ist das der Hersteller, der das Produkt produziert und verpackt.
Es sind auch Handelsunternehmen, sofern diese Eigenmarken vertreiben, deren Verpackung von einem Dritten in ihrem Auftrag befüllt und an das Handelsunternehmen abgegeben wird und diese ausschließlich mit dem Namen und/oder der Marke des Handelsunternehmens gekennzeichnet ist.
Importeure fallen ebenfalls darunter, wenn sie die rechtliche Verantwortung für die Waren beim Grenzübertritt tragen.
Versand- und Onlinehändler, die eine Versandpackung erstmals mit Ware befüllen, zählen auch als Hersteller.
Jedes Unternehmen, das als Hersteller nach dem Verpackungsgesetz gilt, muss sich im Verpackungsregister LUCID registrieren. Vertreibt das Unternehmen seine Waren in Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht (Verkaufs-, Um- oder Versandverpackungen) besteht zusätzlich die Pflicht, das Recycling dieser Verpackungen zu finanzieren. Dazu muss das Unternehmen einen Systembeteiligungsvertrag mit einem Systembetreiber schließen und seine Verpackungsmengen regelmäßig melden – bei seinem Systembetreiber und im Verpackungsregister LUCID (Datenmeldung).