Das Verpackungsgesetz unterscheidet Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht und Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht.
Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht sind mit Ware befüllte Verkaufs- oder Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen. Zu den Verkaufsverpackungen gehören auch Versand- und Serviceverpackungen.
Zu den Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht zählen Einweggetränkeverpackungen, die der Pfandpflicht unterliegen, Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter, Transportverpackungen, Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit eine Systembeteiligung nicht möglich ist und Mehrwegverpackungen.
Ein Schaubild zur Abgrenzung der Verpackungen mit Systembeteiligungs- und ohne Systembeteiligungspflicht finden Sie hier.
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