Nein, das ist nicht möglich. Insbesondere Kleine und mittlere Betriebe, etwa des Lebensmittelhandwerks, sollen durch die Übertragungsmöglichkeit entlastet werden. Diese dürfen die Pflicht bei Serviceverpackungen übertragen und von einem Vorvertreiber (zum Beispiel dem Lieferanten dieser Verpackungen) verlangen, dass dieser die Systembeteiligung vornimmt. Dieser hat jedoch nicht das Recht, eine weitere Übertragung vorzunehmen. Er übernimmt die Pflichten des „Herstellers“, sowohl in Bezug auf die Systembeteiligung als auch auf die Registrierung und Mengenmeldung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR).
Alles auf einen Blick: Die Antworten auf alle gängigen Fragen finden Sie in unseren Gesamt-FAQ: