Ja, eine Abmeldung hat unverzüglich gegenüber der Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zu erfolgen, wenn der Registrierte nicht mehr Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen nach dem Verpackungsgesetz ist. Die Löschung der im Internet veröffentlichten Daten aus dem Verpackungsregister durch die ZSVR erfolgt drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Registrierung endet.
Alles auf einen Blick: Die Antworten auf alle gängigen Fragen finden Sie in unseren Gesamt-FAQ: