Die Registrierungspflicht gilt für systembeteiligungspflichtige Verpackungen. Der Umstand, dass eine „gebrauchte Verpackung“ genutzt wird, besagt nichts dazu, ob diese Verpackung vorher an einem System beteiligt war. Handelt es sich z.B. bei einer Kartonage um eine vorherige Transportverpackung ("Was ist eine Transportverpackung?") oder eine Verkaufsverpackung, die im Bereich Industrie bzw. Großgewerbe genutzt wurde, so bestand für diese keine Systembeteiligungspflicht. Wird eine solche gebrauchte Verpackung nun erstmals für die typische Nutzung beim privaten Endverbraucher in Verkehr gebracht, so muss sich deren Erstinverkehrbringer registrieren und an einem Entsorgungssystem beteiligen. Nur in dem Fall, in dem der Inverkehrbringer einen konkreten Nachweis darüber hat, dass die von ihm genutzte Verpackung bereits an einem System beteiligt wurde, entfällt die Pflicht zur Registrierung und Systembeteiligung.
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