Erweiterte Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen
Bestimmte bisher systembeteiligungspflichtige Einweggetränkeverpackungen sind seit dem 1. Januar 2022 pfandpflichtig.
Eine Übersicht pfandpflichtiger Getränke- bzw. Einweggetränkeverpackungen der Deutschen Pfandsystem GmbH (DPG) finden Sie hier.

Informieren Sie sich mit der Fachinformation „Erweiterte Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen ab dem 1. Januar 2022“ zu den inhaltlichen Neuerungen und den Konsequenzen zur Wahrnehmung Ihrer Systembeteiligungspflicht bis zum 31. Dezember 2021 für die betroffenen Einweggetränkeverpackungen.
Das Themenpapier finden Sie hier.

Die veröffentlichten Einordnungsentscheidungen sollen Sie dabei unterstützen, Analogien bei der Frage nach der Pfandpflicht einer Getränkeverpackung zu prüfen.

Hier finden Sie die Produktgruppenblätter im Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen, welche sich im Zuge des Inkrafttretens der erweiterten Pfandpflicht am 1. Januar 2022 geändert haben:
Produktgruppenblatt 01-000 Getränke
Produktgruppenblatt 02-000 Molkereiprodukte
Die Katalogdatenbank finden Sie hier