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Hinweise für Prüfer: Registrierung, Leitlinien, Signaturen

Ob bei Vollständigkeitserklärungen, den Mengenstromnachweisen der Systeme oder den Branchenlösungen: Nach dem Verpackungsgesetz spielen an verschiedenen Stellen Prüfungen bzw. Bestätigungen durch Prüfer bzw. Sachverständige eine Rolle. Diese beziehen sich auf die Meldungen zu den Verpackungsmengen von Unternehmen.

Registrierung als Prüfer

Sie sind Sachverständiger, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, vereidigter Buchprüfer usw. und möchten Prüfungen nach dem Verpackungsgesetz vornehmen? Dann müssen Sie sich zunächst im Prüferregister der ZSVR registrieren.
 

  • Informationen zur Registrierung als Prüfer und zu den Prüftätigkeiten finden Sie in dieser Checkliste.
  • Zur Registrierung im Prüferregister gelangen Sie hier.

Die Prüfleitlinien der ZSVR

Prüfer müssen bei ihren Prüfungen die Leitlinien der ZSVR beachten. Diese dienen der Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit – sowohl in praktischer als auch in qualitativer Hinsicht. Die ZSVR veröffentlicht die Prüfleitlinien im Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt.
 

Technische Anleitung Vollständigkeitserklärung

So geben Sie eine Vollständigkeitserklärung ordnungsgemäß ab: Mehr dazu in dieser Anleitung.

 

Qualifizierte elektronische Signatur (QES)

Bei einigen Dokumenten, die Sie im Verpackungsregister LUCID hinterlegen müssen, besteht die Pflicht, sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) zu versehen. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier.