Hinweise für Prüfer
Das Verpackungsgesetz sieht an verschiedenen Stellen Prüfungen bzw. Bestätigungen durch Prüfer bzw. Sachverständige vor. Hier finden Sie Informationen zum Thema.
Wie Sie die Registrierung als Prüfer durchführen, was Sie dabei beachten sollten und was sonst noch wissenswert ist, erfahren Sie hier.
Die „Technische Anleitung Vollständigkeitserklärung“ gibt Hilfestellungen zum Abgabeprozess und zum elektronischen Hinterlegungsverfahren illustriert am konkreten Beispiel der Formulare und Eingabemasken. Die in der Anleitung aufgeführten Vorgaben sind einzuhalten, um eine Vollständigkeitserklärung ordnungsgemäß zu hinterlegen.
Bei einigen Dokumenten, die Sie im Verpackungsregister LUCID hinterlegen müssen, besteht die Notwendigkeit der Signierung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES). Wie Sie Dokumente elektronisch signieren sowie weitere Hinweise zum Vorgehen finden Sie hier.
Sie sind registrierter Prüfer? Zur Anwendung der Prüfleitlinien „Branchenlösung" finden Sie hier die wichtigsten Informationen.
Sie sind registrierter Prüfer? Zur Anwendung der Prüfleitlinien „Mengenstromnachweis Systeme“ finden Sie hier die wichtigsten Informationen.
Sie sind registrierter Prüfer? Zur Anwendung der Prüfleitlinien "Vollständigkeitserklärung" (VE) finden Sie hier die wichtigsten Informationen.
Hier finden Sie geordnet nach Themenbereichen Antworten auf häufig gestellte Fragen:
10.1 Was ist und wer führt das Prüferregister?