Serviceverpackungen
Pizzakartons, Brötchentüten, Apothekendosen: Sie übergeben Ihre Waren in diesen oder anderen Serviceverpackungen an Ihre Kunden? Dann haben Sie Pflichten nach dem Verpackungsgesetz.
In jedem Fall müssen Sie sich im Verpackungsregister LUCID registrieren. Die Serviceverpackungen, in die Sie Ihre Waren verpacken möchten, können Sie mit oder ohne Systembeteiligung erwerben.
Wenn Serviceverpackungen schon von Ihrem Lieferanten an einem System beteiligt wurden, sind diese vorbeteiligt. Das sollten Sie sich auf der Rechnung oder dem Lieferschein bestätigen lassen.
Haben Sie Ihre Serviceverpackungen allerdings ohne Vorbeteiligung erworben, sind Sie verpflichtet, die Kosten für die Entsorgung und das Recycling Ihrer Verpackungen selbst zu übernehmen. Das geht über die sogenannte Systembeteiligung: Um diese Pflicht zu erfüllen, schließen Sie einen Vertrag mit einem oder mehreren Systembetreibern. Darüber hinaus müssen Sie in diesem Fall regelmäßig Datenmeldungen zu Ihren Verpackungsmengen abgegeben – sowohl gegenüber Ihrem System als auch im Verpackungsregister LUCID.
Was sind Serviceverpackungen?
Serviceverpackungen sind Verpackungen, die in der Verkaufsstätte mit Ware befüllt werden, um die Übergabe an den Endverbraucher zu ermöglichen oder zu unterstützen.
Serviceverpackungen sind ausnahmslos systembeteiligungspflichtig – Was heißt das für Sie?
In diesem Erklärfilm erfahren Sie, was Serviceverpackungen sind, welche verpackungsrechtlichen Pflichten Sie haben und wie Sie diese erfüllen.
Letztvertreiber von Serviceverpackungen haben die Möglichkeit, ihre unbefüllten Serviceverpackungen bei ihrem Lieferanten oder Großhändler vorbeteiligt zu kaufen. Einzelheiten zu dieser Sonderregelung und wie Sie in diesem Fall Ihre verpackungsrechtlichen Pflichten erfüllen, finden Sie in diesem Schaubild.
Wenn Sie Letztvertreiber von Serviceverpackungen sind, müssen Sie im Verpackungsregister LUCID registriert sein. Das gilt auch, wenn Sie Ihre Verpackungen ausschließlich vorbeteiligt gekauft haben. Erfahren Sie mehr in diesem Kurzfilm.
In wenigen Schritten auf der sicheren Seite: Diese Checklisten helfen Ihnen dabei, Ihre verpackungsrechtlichen Pflichten zu erfüllen.
Checkliste zur Erfüllung der Registrierungs- und Systembeteiligungspflichten
Checkliste „Was muss ich vor der Registrierung wissen?“
Wollen Sie sich erstmalig registrieren oder Änderungen an Ihrer Registrierung vornehmen? Hier gelangen Sie zum Verpackungsregister LUCID.
Sehen Sie sich unseren Erklärfilm Neuregistrierung oder Erklärfilm Änderungsregistrierung an und erfahren Sie, wie die Registrierung funktioniert.
Weitere Hilfestellungen zum Verpackungsgesetz
Abgrenzung und Pflichten - Welche Verpackungsarten mit und ohne Systembeteiligungspflicht gibt es?
Details im Schaubild "Verpackungen mit und ohne Systembeteiligungspflicht"
Produzent, Handelsunternehmen, Importeur, Versand- und Onlinehändler - Sie alle können Hersteller im Sinne des Verpackungsgesetzes sein.
Sie bringen Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht in Verkehr? Dann reicht die Registrierung im Verpackungsregister LUCID nicht aus. Sie müssen zusätzlich einen Systembeteiligungsvertrag mit einem oder mehreren Systemen abschließen und regelmäßig Datenmeldungen zu Ihren Verpackungsmengen abgeben.
Erklärfilm zur Systembeteiligung
Übersicht Systembetreiber
Mehr zur Datenmeldung im Verpackungsregister LUCID