Antragsverfahren

§ 54 Abs. 1 Satz 2 Nr. 33 bis 36 VerpackDG

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) entscheidet auf Antrag durch Verwaltungsakt im Wege der Allgemeinverfügung über die Einordnung

  • einer Verpackung als systembeteiligungspflichtig (§ 54 Abs. 1 S. 2 Nr. 33 VerpackDG),

  • einer Verpackung als wiederverwendbare Verpackung (§ 54 Abs. 1 S. 2 Nr. 34 VerpackDG),

  • einer Getränkeverpackung als pfandpflichtig (§ 54 Abs. 1 S. 2 Nr. 35 VerpackDG),

  • einer Anfallstelle von Abfällen als eine mit privaten Haushaltungen vergleichbare Anfallstelle (§ 54 Abs. 1 S. 2 Nr. 36 VerpackDG).

Weitere Informationen zur Einordnung einer Verpackung als systembeteiligungspflichtig.

Zu den Hinweisen

Beizufügende Unterlagen

Antragsgegenstand (unter anderem Verpackung als Prüfgegenstand)  

Senden Sie Ihren Antrag an antrag@verpackungsregister.org oder per Post an:

Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR)
Abteilung Recht und Entsorgung
Öwer de Hase 18
49074 Osnabrück

Bitte achten Sie in Ihrem eigenen Interesse an einer zügigen Bearbeitung auf vollständige Angaben und Unterlagen (vergleiche Antragsformulare und Merkblatt zur Antragstellung). Die ZSVR versendet den Verwaltungsakt elektronisch. Bitte geben Sie daher immer auch eine E-Mail-Adresse im Antragsformular an. 

Kosten

Die ihm entstehenden Kosten für die Antragstellung (wie Versandkosten) trägt der Antragsteller. Die ZSVR erstattet keine Kosten.

Veröffentlichung

Die ZSVR veröffentlicht auf Antrag ergangene Einordungsentscheidungen auf ihrer Webseite ohne Angabe der persönlichen Daten des Antragstellers.