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Stiftung & Behörde

Antragsverfahren

(§ 26 Absatz 1 Satz 2 Nummern 23 bis 26 VerpackG)

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister entscheidet auf Antrag durch Verwaltungsakt im Wege der Allgemeinverfügung über die Einordnung

  • einer Verpackung als systembeteiligungspflichtig (§ 26 Absatz 1 Satz 2 Nummer 23 VerpackG),
  • einer Verpackung als Mehrwegverpackung (§ 26 Absatz 1 Satz 2 Nummer 24 VerpackG),
  • einer Getränkeverpackung als pfandpflichtig (§ 26 Absatz 1 Satz 2 Nummer 25 VerpackG),
  • einer Anfallstelle von Abfällen als eine mit privaten Haushaltungen vergleichbare Anfallstelle (§ 26 Absatz 1 Satz 2 Nummer 26 VerpackG).

Für die Antragstellung stellt die Zentrale Stelle Formblätter zur Verfügung. Die Verwendung dieser Formblätter empfiehlt die Zentrale Stelle, um sicherzustellen, dass vollständige Antragsunterlagen eingereicht werden.

In dem hier ebenfalls zur Verfügung gestellten Merkblatt sind Informationen und Unterlagen aufgeführt, die für eine Einordnung sachdienlich sind. Bitte lesen Sie das Merkblatt sorgfältig, bevor Sie ein Formblatt ausfüllen. 

Formblätter zum Download:

 

1.    Beizufügende Unterlagen
1.1    Prüfgegenstände/Verpackungen

Wenn Sie uns Prüfgegenstände/Verpackungen übermitteln, fügen Sie diese bitte bei schriftlicher Antragstellung an die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister, Abt. Recht und Entsorgung, Öwer de Hase 18, 49074 Osnabrück, bei. Bei Antragstellung per E-Mail über Antrag[at]verpackungsregister.org senden Sie uns bitte die Prüfgegenstände/Verpackungen gesondert. Für jede Übersendung ist stets der Bezug zu Ihnen als Antragsteller mit den Angaben zu 2. a) bis d) kenntlich zu machen.

1.2.    Fotografien
Wenn Sie uns Fotografien übermitteln, fügen Sie diese bitte bei Antragstellung per E-Mail über Antrag[at]verpackungsregister.org als Anhang zu Ihrer E-Mail bei. Bei schriftlicher Antragstellung an die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister, Abt. Recht und Entsorgung, Öwer de Hase 18, 49074 Osnabrück, fügen Sie bitte die Abzüge der Fotografien bei. Von gesonderter Übermittlung von Antrag und Fotografien bitten wir abzusehen. Für jede Übersendung ist stets der Bezug zu Ihnen als Antragsteller mit den Angaben zu 1. a) bis d) kenntlich zu machen.

2.     Angaben zum Antragsteller
Für die Bearbeitung sämtlicher Anträge an die Zentrale Stelle nach § 26 Absatz 1 Satz 2 Nummern 23 bis 26 VerpackG ist die eindeutige Bezeichnung des Antragstellers durch Angabe des Unternehmensnamens (Firma) einschließlich Postanschrift und einer etwaigen, von der Zentralen Stelle bereits vergebenen Identifikationsnummer erforderlich. Die Zentrale Stelle versendet den Verwaltungsakt elektronisch, daher gehört auch die Angabe einer E-Mail-Adresse zu den erforderlichen Angaben. Die weiteren Angaben zum Antragsteller sind optional und dienen dem zügigen Abschluss des Verfahrens insbesondere durch die Erleichterung von Rückfragen:

a)    Unternehmensname (Firma) 
b)    Identifikationsnummer: z. B. Registrierungsnummer, Systembetreiber-ID oder Branchenlösungs-ID, sofern vorhanden
c)    Adresse Firmensitz mit Straße, Hausnummer 
d)    PLZ, Ort, Land 
e)    E-Mail-Adresse zum Zwecke der elektronischen Übermittlung des Verwaltungsaktes 
f)    Name, Vorname Ansprechpartner für Rückfragen (optional)
g)    Telefonnummer des Ansprechpartners für Rückfragen (optional)
h)    E-Mail-Adresse des Ansprechpartners für Rückfragen (optional)

3.     Antragsgegenstand
Der Antragssteller begehrt eine Entscheidung der Zentralen Stelle über die Einordnung des Prüfgegenstandes entweder als systembeteiligungspflichtige Verpackung im Sinne von § 3 Absatz 8 VerpackG, als Mehrwegverpackung im Sinne des § 3 Absatz 3 VerpackG, als pfandpflichtige Einweggetränkeverpackung im Sinne des § 31 VerpackG oder als vergleichbare Anfallstelle gemäß § 3 Absatz 11 VerpackG.

4.     Kosten
Die ihm entstehenden Kosten für die Antragstellung (z. B. Versandkosten) trägt der Antragsteller. Dem Antragsteller werden von der Zentralen Stelle keine Kosten erstattet.

5.    Veröffentlichung
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister veröffentlicht auf Antrag ergangene Einordungsentscheidungen auf ihrer Webseite ohne Angabe der persönlichen Daten des Antragstellers.

 


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