Konsultationsverfahren Mindeststandard 2025

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat gemäß § 21 VerpackG die Konsultation zum aktuellen Entwurf des Mindeststandards zur Bemessung recyclinggerechter Verpackungen gestartet. Die endgültige Fassung wird am 29. August 2025 im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt (UBA) in neuer Struktur veröffentlicht. 

Die Methodik zur Bewertung der Recyclingfähigkeit einer Verpackung bleibt unverändert. Anhand der Praxis der Sortierung und Verwertung wird konkret gemessen, welcher Anteil der Verpackung für ein zweites Leben in werkstofftypischen Anwendungen zur Verfügung steht. Um Unternehmen jedoch frühzeitig auf die neuen Anforderungen der Europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) vorzubereiten, wurde der Mindeststandard neu strukturiert und die künftige Regelungssystematik der PPWR eingearbeitet. Der Standard erfasst alle Verpackungskategorien aus der PPWR und stellt die jeweiligen Messvorgaben in Anhang 2 dar, sodass die Anwender alle relevanten Informationen für ihr Verpackungsformat dort gebündelt vorfinden. Dies verbessert die Lesbarkeit, erhöht jedoch auch den Umfang des Mindeststandards deutlich. Einzelheiten zur neuen Struktur und Anwendung des Mindeststandards 2025 sind in einer Begleitinformation zum Download am Ende dieser Seite zusammengestellt.

Wie in den Vorjahren wurde der Mindeststandard gemeinsam mit Experten entlang der gesamten Wertschöpfungskette bearbeitet. In diesem Jahr wurde der Kreis der Fachbeteiligten im Expertenkreis recyclinggerechtes Design fachlich erweitert. Eingebunden waren nun unter anderem auch mittelständische Unternehmen, weitere Experten für einzelne Materialarten, sämtliche Systembetreiber sowie das Forum Rezyklat der GS1. 

Unverändert sind nach § 21 VerpackG die Systembetreiber Adressaten des Mindeststandards. Diese sind verpflichtet, bei der Bemessung der Beteiligungsentgelte Anreize für recyclinggerechtes Verpackungsdesign zu setzen – unter Berücksichtigung der Praxis der Sortierung und Verwertung. 

Die Ausgabe 2025 des Mindeststandards ist auf systembeteiligungspflichtige Verpackungen anzuwenden, die ab dem 1. Januar 2026 in Verkehr gebracht werden.

Der Mindeststandard trifft keine Aussagen zur konkreten Ausgestaltung solcher Anreize oder zu spezifischen Anreizmodellen, um nicht in die wettbewerbsrechtlich geschützte Preisgestaltungsfreiheit der Systeme einzugreifen.

Das Konsultationsverfahren ist seit dem 20. Juli 2025 fristgerecht beendet. Die Eingaben zum Konsultationsverfahren befinden sich nun in Auswertung und Abstimmung mit den Behörden. Die Veröffentlichung des Mindeststandards zur Bemessung des recyclinggerechten Designs von Verpackungen – Ausgabe 2025 erfolgt am 29. August 2025.

Videoaufzeichnung und Präsentation der Informationsveranstaltung zum neuen Mindeststandard

Am 26. Juni 2025 hat die ZSVR in einer Online-Veranstaltung die überarbeitete Herangehensweise, zentrale Änderungen und den neuen Aufbau des Mindeststandards vorgestellt. Weitere Themen waren der künftige Rechtsrahmen der Europäischen Verpackungsverordnung (PPWR), der Bemessungsgegenstand, die Erläuterung der Anhänge sowie insbesondere die Messvorgaben in Bezug auf die einzelnen Verpackungskategorien in Anhang 2. Für alle, die nicht live dabei sein konnten oder einzelne Inhalte noch einmal nachvollziehen möchten, stehen nun die Aufzeichnung und die Präsentation zur Verfügung.

Beim Anklicken startet die Aufzeichnung der Infoveranstaltung zum Entwurf des Mindeststandards 2025.


Informationsveranstaltung zum Entwurf des neuen Mindeststandards

Beim Anklicken startet die Aufzeichnung der Infoveranstaltung zum Entwurf des Mindeststandards 2025.