PPWR verschiebt Verantwortung auf den Handel: Ohne rechtzeitige Systembeteiligung droht ein Vertriebsverbot

 — Pressemitteilung

Ab dem 12. August 2026 gelten mit der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) neue Vorgaben für die Systembeteiligung: Für Verpackungen von Eigenmarken sowie importierten Fremdmarken ohne inländischen Zwischenhändler liegt die Pflicht beim Handel. Handelsunternehmen müssen künftig die Verantwortung für die Finanzierung des Recyclings dieser Verpackungen tragen. Ein Übergangszeitraum ist nicht vorgesehen: Die Systembeteiligungspflicht muss vor dem Vertrieb der verpackten Waren erfüllt sein. Unternehmen sind daher jetzt gefordert, ihre Systembeteiligung rechtzeitig zu organisieren und ihre Mengen korrekt zu melden.

Mit der Anwendung der PPWR verändert sich die Zuordnung der erweiterten Herstellerverantwortung grundlegend. Davon sind Handelsunternehmen in zwei zentralen Konstellationen betroffen: Für Verpackungen von Eigenmarken liegt die Verantwortung bei Unternehmen, die verpackte Produkte unter eigenem Namen oder eigener Marke entwickeln oder herstellen lassen. Eine Verlagerung der Systembeteiligungspflicht auf Lieferanten oder Lohnabfüller ist nicht möglich. Gleichzeitig gilt: Wer verpackte Produkte ohne inländischen Zwischenhändler aus dem Ausland nach Deutschland einführt, ist zur Systembeteiligung der Verpackungen dieser Importe verpflichtet. Entscheidend ist hier die erste Bereitstellung in dem Land, in dem die Verpackung zu Abfall wird.

Stabilitätsrisiko für das System: Finanzierung lückenlos gewährleisten

Wenn bisher Verpflichtete ihre Mengen abmelden und der Handel seine Verpackungsmengen nicht rechtzeitig und vollständig selbst systembeteiligt, entsteht eine Finanzierungslücke. Diese kann das wettbewerblich organisierte System der Verpackungsentsorgung in seinem Bestand gefährden. Gleichzeitig müssen frühzeitig die entsprechenden Sortier- und Verwertungskapazitäten durch die Systembetreiber kontrahiert werden, ansonsten drohen erhebliche Verfehlungen der Recyclingquoten. 

Konsequente Umsetzung der neuen Verantwortung

Durch den intensiven Dialog mit der Branche und die Vermittlung in verschiedenen Informations- und Veranstaltungsformaten ist die neue Verantwortung des Handels in weiten Teilen bekannt. Jetzt kommt es auf die konsequente Umsetzung an: Spätestens zum 12. August 2026 muss die Systembeteiligung vollständig und lückenlos auf den Handel übergegangen sein – und zwar vor dem Vertrieb der verpackten Produkte.

Konkreter Handlungsbedarf für den Handel

Um die Stabilität des Verpackungsrecyclings zu wahren, hat die ZSVR gemeinsam mit einem Expertenkreis den Aktionsplan Handel entwickelt. Unter dem Claim „Handel(n) mit Verantwortung: PPWR umsetzen. Eigenmarken und Importe jetzt lückenlos systembeteiligen.“ zeigt dieser auf, welche Schritte Unternehmen jetzt umsetzen müssen:

  • Fragen Sie die Verpackungsinformationen bei Ihren Lieferanten ab: Sie benötigen Angaben zu Gewichten und Materialfraktionen der Verpackungen Ihrer Eigenmarken und Importe. Diese benötigen Sie, um die Mengenprognosen ab August präzise anzugeben.
  • Passen Sie Ihre Systembeteiligung rechtzeitig an: Schließen Sie neue Verträge ab oder erweitern Sie bestehende Verträge mit Ihren Systembetreibern für die zusätzlichen Mengen noch deutlich vor dem Stichtag.
  • Aktualisieren Sie Ihre Registrierungsdaten im Verpackungsregister LUCID: Ergänzen Sie alle Markennamen, für die Sie künftig die Systembeteiligungspflicht übernehmen müssen in Ihrer Registrierung.
  • Melden Sie Ihre angepassten Plan- und Prognosemengen auch im Verpackungsregister LUCID: Stellen Sie sicher, dass Ihre Angaben 1:1 den Meldungen bei Ihrem Systembetreiber entsprechen.
  • Sorgen Sie für eine nachvollziehbare Dokumentation: Erfassen Sie alle relevanten Verpackungs- und Mengendaten als Grundlage für Ihre Jahresabschlussmengenmeldung sowie eine mögliche spätere Vollständigkeitserklärung einschließlich Mehrmengen ab dem 12. August 2026.

Ein Übergangszeitraum ist nicht vorgesehen. Nur wenn alle Schritte bis zum 12. August vollständig umgesetzt werden, erfüllen Handelsunternehmen ihre künftige Verantwortung. Das ist die Grundlage für eine stabile Finanzierung des Verpackungsrecyclings. Unternehmen müssen jetzt handeln, um zudem ein Vertriebsverbot zu vermeiden.