Niemand kann sich mehr vor seinen Pflichten drücken: Mit der Novelle des Verpackungsgesetzes zum 1. Juli 2022 sind verschiedene Neuerungen für Erstinverkehrbringer von Verpackungen in Kraft getreten.
Ein Onlineshop aus Deutschland hat verschiedene, mit Limonaden und Energy Drinks befüllte, pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen in Verkehr gebracht – ohne diese als pfandpflichtig zu