Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
01-000 Getränke 01-000-0030 Fruchtsirup, Konzentrate
Produktbeschreibung
Fruchtsirup und Konzentrate sind keine Getränke, hier aber wegen des Sachbezuges aufgeführt. Fruchtsirup wird aus Fruchtsaft oder dessen Konzentraten unter Zugabe von Zuckerarten nach dem Koch- oder Kaltlöseverfahren hergestellt. Konzentrate für Wassersprudler sind hinsichtlich der Produkteigenschaften vergleichbar.
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Küchensirup
Fruchtsirup
Barsirup
Konzentrate für Wassersprudler
02-120-0140 Andere flüssige Lebensmittel 
02-110-0400 Süßstoff 
  Limonadengrundstoffe (nicht im Katalog) 
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Fruchtsirup und Konzentraten bis zu einer Füllgröße von einschließlich 22 Litern fallen typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 7 VerpackDG) wie Gastronomiebetrieben, Kantinen und Großküchen an. Fruchtsirup und Konzentrate unterliegen nicht gemäß § 46 VerpackDG den Pfand- und Rücknahmepflichten für Einweggetränkeverpackungen und sind systembeteiligungspflichtig.

Verpackungen mit Bündelungsfunktion für Fruchtsirup und Konzentrate sind bis zu einer Füllgröße von einschließlich 22 Litern unabhängig von der Pfandpflicht systembeteiligungspflichtig.
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Fruchtsirup und Konzentraten über einer Füllgröße von 22 Litern sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in der Industrie oder im Großgewerbe anfallen.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht
Produkt: 01-000-0030 // Fruchtsirup, Konzentrate

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Umverpackungen
Kunststoff Bündelungsfolien, Flaschenträger > 22 l nein
Kunststoff Bündelungsfolien, Flaschenträger ≤ 22 l ja
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 22 l ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 22 l nein
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 22 l nein
Aller Art Aller Art ≤ 22 l ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail
Produkt: 01-000-0030 // Fruchtsirup, Konzentrate

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Umverpackungen
Kunststoff Bündelungsfolien, Flaschenträger ≤ 22 l ja
Kunststoff Bündelungsfolien, Flaschenträger > 22 l nein
PPK Faltschachteln, Umkartons 5 x 50 ml ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 7 x 70 ml ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 250 ml ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 12 x 500 ml ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 6 x 700 ml ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 4,2 l ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 6 l ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 22 l nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 22 l ja
Verkaufsverpackungen
Glas Flaschen 50 ml ja
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