Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
01-000 Getränke 01-000-0060 Eistee
Produktbeschreibung
Trinkfertige Teegetränke mit und ohne Kohlensäure. Dazu gehören neben klassischem Eistee auf Basis von Schwarz-, Kräuter- oder Früchtetee auch Mischungen aus Tee und Fruchtsaft und Kombuchagetränke.
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Tee mit Fruchtsaft
Kombuchagetränke
Eistee
02-090-0040 Tee, Instantgetränke auf Teebasis 
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Eistee bis zu einer Füllgröße von einschließlich 22 Litern fallen typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 7 VerpackDG) wie Gastronomiebetrieben, Kantinen und Großküchen an. Sofern diese Verpackungen nicht nach § 46 VerpackDG der Pfandpflicht unterliegen, sind sie systembeteiligungspflichtig. Pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen aller Art sind nicht systembeteiligungspflichtig.

Verpackungen mit Bündelungsfunktion für Eistee sind bis zu einer Füllgröße von einschließlich 22 Litern unabhängig von der Pfandpflicht systembeteiligungspflichtig.

Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Eistee über einer Füllgröße von 22 Litern sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in der Industrie oder im Großgewerbe anfallen.
Einordnungsentscheidungen zur Produktgruppe

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht
Produkt: 01-000-0060 // Eistee

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Umverpackungen
Kunststoff Bündelungsfolien pfandpflichtunabhängig > 22 l nein
Kunststoff Bündelungsfolien pfandpflichtunabhängig ≤ 22 l ja
Kunststoff Flaschenträger pfandpflichtunabhängig > 22 l nein
Kunststoff Flaschenträger pfandpflichtunabhängig ≤ 22 l ja
Verkaufsverpackungen
Aller Art Nicht pfandpflichtige Einwegverpackungen aller Art > 22 l nein
Aller Art Nicht pfandpflichtige Einwegverpackungen aller Art ≤ 22 l ja
Aller Art Pfandpflichtige Einwegverpackungen aller Art Aller Art nein

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail
Produkt: 01-000-0060 // Eistee

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Umverpackungen
Kunststoff Bündelungsfolien 4 x 330 ml ja
Kunststoff Bündelungsfolien 6 x 1 l ja
Kunststoff Bündelungsfolien 6 x 1,25 l ja
Kunststoff Bündelungsfolien 1,32 l ja
Kunststoff Bündelungsfolien 6 x 1,5 l ja
Kunststoff Bündelungsfolien 6 l ja
Kunststoff Bündelungsfolien 7,5 l ja
Kunststoff Bündelungsfolien 9 l ja
Kunststoff Bündelungsfolien ≤ 22 l ja
Kunststoff Bündelungsfolien > 22 l nein
Kunststoff Flaschenträger ≤ 22 l ja
Kunststoff Flaschenträger > 22 l nein
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