Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
01-000 Getränke 01-000-0110 Spirituosen
Produktbeschreibung
Alkoholische Getränke mit Alkoholgehalt von mindestens 15 % Vol. (14 % Vol. bei Eierlikör) und alkoholhaltige Mischgetränke auf Spirituosenbasis (weniger als 15 % Vol.) sowie Alkopops auf Spirituosenbasis (mindestens 1,2 % Vol. und weniger als 10 % Vol.)
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Weinbrand
Korn, Arrak, Wodka
Alkopops auf Spirituosenbasis
Obstbrände, Liköre
Whisky
Spirituosenmischgetränke
Gin, Wacholder
Sonstige Spirituosen
01-000-0090 Wein, Weinmischgetränke, weinähnliche Getränke 
   
   
   
   
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Spirituosen bis zu einer Füllgröße von einschließlich 22 Litern fallen typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 7 VerpackDG) wie Gastronomiebetrieben, Kantinen und Großküchen an. Einweggetränkeverpackungen von Spirituosen, die nach § 46 S. 1 Abs. 4 Nr. 7d bzw. 7e VerpackDG nicht der Pfandpflicht unterliegen, sind systembeteiligungspflichtig.

Verpackungen mit Bündelungsfunktion von Spirituosen sind bis zu einer Füllgröße von einschließlich 22 Litern unabhängig von der Pfandpflicht systembeteiligungspflichtig.
Besonderheiten
Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff (außer Flaschen mit Flaschenkörpern aus Glas oder Metall und lediglich Verschlüssen, Deckeln, Etiketten, Aufklebern oder Umhüllungen aus Kunststoff) und Getränkedosen, jeweils mit dem Füllvolumen 0,1 l bis 3 l, befüllt mit Spirituosen i.S.d. § 46 S. 1 Abs. 4 Nr. 7d bzw. 7e VerpackDG sind pfandpflichtig.
Einordnungsentscheidungen zur Produktgruppe

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht
Produkt: 01-000-0110 // Spirituosen

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Umverpackungen
Aller Art Geschenkpackungen, Kisten pfandpflichtunabhängig > 22 l nein
Aller Art Geschenkpackungen, Kisten pfandpflichtunabhängig ≤ 22 l ja
Kunststoff Bündelungsfolien, Umhüllungen pfandpflichtunabhängig > 22 l nein
Kunststoff Bündelungsfolien, Umhüllungen pfandpflichtunabhängig ≤ 22 l ja
PPK Faltschachteln, Umkartons pfandpflichtunabhängig ≤ 22 l ja
PPK Faltschachteln, Umkartons pfandpflichtunabhängig > 22 l nein
Verkaufsverpackungen
Aller Art Nicht pfandpflichtige Einwegverpackungen aller Art ≤ 22 l ja
Aller Art Nicht pfandpflichtige Einwegverpackungen aller Art > 22 l nein
Aller Art Pfandpflichtige Einwegverpackungen aller Art Aller Art nein

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail
Produkt: 01-000-0110 // Spirituosen

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Umverpackungen
Aller Art Geschenkpackungen, Kisten > 22 l nein
Aller Art Geschenkpackungen, Kisten ≤ 22 l ja
Kunststoff Bündelungsfolien 4 x 250 ml ja
Kunststoff Bündelungsfolien 4 x 330 ml ja
Kunststoff Bündelungsfolien 1 l ja
Kunststoff Bündelungsfolien 1,32 l ja
Kunststoff Bündelungsfolien, Umhüllungen ≤ 22 l ja
Kunststoff Bündelungsfolien, Umhüllungen > 22 l nein
PPK Faltschachteln, Umkartons 12 x 20 ml ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 50 x 20 ml ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 25 x 20 ml ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 20 x 20 ml ja
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