Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-000 Molkereiprodukte 02-000-0010 Milch, Milchgetränke
Produktbeschreibung
Milch, die vor allem in Molkereien zu Konsummilch und zu sonstigen Milchgetränken verarbeitet wird
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Milchhaltige Kaffeegetränke
Molkeprodukte
Industriemilch
Milchgetränke
Milchmischgetränke
Konsummilch
02-000-0020 Sahne, Kondensmilch 
02-000-0070 Joghurt, Fertigdesserts 
02-030-0120 TK Milcherzeugnisse, TK Süßspeisen 
02-000-0050 Käse, Frischkäse 
02-000-0040 Butter, Butterzubereitungen 
02-030-0020 Speiseeis 
02-110-0200 Babynahrung, pulverförmig 
02-000-0060 Speisequark, Fruchtquark, Gewürzquark 
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Milch und Milchgetränken bis zu einer Füllgröße von einschließlich 28 Litern sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 7 VerpackDG) wie Gastronomiebetrieben, Kantinen und Großküchen anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen gehören auch Betriebe des Lebensmittelhandwerks, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).

Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Milch und Milchgetränken über einer Füllgröße von 28 Litern sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in der Industrie oder im Großgewerbe anfallen.
Besonderheiten
Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff und Getränkedosen, jeweils mit dem Füllvolumen 0,1 l bis 3 l, befüllt mit Milch und Milchmischgetränken mit einem Milchanteil von mindestens 50 Prozent (§ 46 Abs. 4 S. 1 Nr. 7f VerpackDG) sind pfandpflichtig. Aus der Pfandpflicht ergibt sich eine Ausnahme von der Systembeteiligungspflicht nach § 11 Nr. 2 VerpackDG.
Einordnungsentscheidungen zur Produktgruppe

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht
Produkt: 02-000-0010 // Milch, Milchgetränke

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Umverpackungen
Kunststoff Bündelungsfolien, Flaschenträger pfandpflichtunabhängig > 28 l nein
Kunststoff Bündelungsfolien, Flaschenträger pfandpflichtunabhängig ≤ 28 l ja
PPK Flaschenträger, Faltschachteln, Umkartons pfandpflichtunabhängig > 28 l nein
PPK Flaschenträger, Faltschachteln, Umkartons pfandpflichtunabhängig ≤ 28 l ja
Verkaufsverpackungen
Aller Art Nicht pfandpflichtige Einwegverpackungen aller Art ≤ 28 l ja
Aller Art Nicht pfandpflichtige Einwegverpackungen aller Art > 28 l nein
Aller Art Pfandpflichtige Einwegverpackungen aller Art Aller Art nein
Getränkekarton Blockpackungen ≤ 28 l ja
Glas Flaschen ≤ 28 l ja
Kunststoff Becher, Beutel, Eimer ≤ 28 l ja
Kunststoff Emballagen, IBCs > 28 l nein
PPK, Kunststoff Bag-in-Box ≤ 28 l ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail
Produkt: 02-000-0010 // Milch, Milchgetränke

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Umverpackungen
Kunststoff Bündelungsfolien 6 x 1 l ja
Kunststoff Bündelungsfolien 6 l ja
Kunststoff Bündelungsfolien, Flaschenträger ≤ 28 l ja
Kunststoff Bündelungsfolien, Flaschenträger > 28 l nein
PPK Faltschachten, Kartonagen 10 x 73 g ja
PPK Faltschachten, Kartonagen 2 x 200 g ja
PPK Faltschachten, Kartonagen 400 g ja
PPK Faltschachten, Kartonagen 730 g ja
PPK Flaschenträger, Faltschachteln, Umkartons > 28 l nein
PPK Flaschenträger, Faltschachteln, Umkartons ≤ 28 l ja
PPK Flaschenträger, Manschetten 8 x 125 ml ja
PPK Flaschenträger, Manschetten 1 l ja
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