Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-000 Molkereiprodukte 02-000-0040 Butter, Butterzubereitungen
Produktbeschreibung
Butter aus Milch und auf Butter basierende Produkte
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Butterzubereitungen (z.B. Kräuterbutter)
Butterschmalz
Butter
Milchstreichfette (Butter mit Zusätzen, z.B. Rapsöl)
02-130-0010 Speiseöl 
02-130-0030 Speisefette, Margarine 
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Butter und Butterzubereitungen bis zu einer Füllgröße von einschließlich 15 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 7 VerpackDG) wie Gastronomiebetrieben, Kantinen und Großküchen anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen gehören auch Betriebe des Lebensmittelhandwerks, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).

Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Butter und Butterzubereitungen über einer Füllgröße von 15 kg sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise im großgewerblichen Bereich anfallen.
Einordnungsentscheidungen zur Produktgruppe

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht
Produkt: 02-000-0040 // Butter, Butterzubereitungen

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 15 kg nein
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 15 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 15 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 15 kg ja
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 15 kg nein
Aller Art Aller Art ≤ 15 kg ja
Glas Gläser ≤ 15 kg ja
Kunststoff Becher, Eimer, Einschläge, Schalen ≤ 15 kg ja
Kunststoff Eimer, IBCs > 15 kg nein
Kunststoff Portionspackungen ≤ 15 kg ja
Metall Becher, Eimer, Einschläge, Gläser, Schalen,Tuben ≤ 15 kg ja
Sonstige Verbundverpackung Portionspackungen ≤ 15 kg ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail
Produkt: 02-000-0040 // Butter, Butterzubereitungen

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 15 kg ja
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 15 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons 100 x 10 g ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 100 x 15 g ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 5 x 20 g ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 100 g ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 1 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 1,5 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 15 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 15 kg ja
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 15 kg nein
Aller Art Aller Art ≤ 15 kg ja
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