Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-060 Agrarerzeugnisse 02-060-0010 Frischobst
Produktbeschreibung
Frisches Obst aller Art und Herkunft, ganz, portioniert oder geschnitten
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Sonstige Exoten, z.B. Avocados, Litschis
Frischobst - portioniert, geschnitten
Zitrusfrüchte, Kiwi
Sonstiges Frischobst
Bananen
Beeren, Trauben
Ananas, Melonen
Kernobst, Steinobst
01-000-0010 Fruchtsäfte, Fruchtnektare, Gemüsesäfte, Gemüsenektare 
02-060-0040 Getrocknetes Obst, getrocknetes Gemüse 
02-030-0050 TK Obst 
02-020-0020 Obstkonserven 
02-120-0100 Brotaufstriche 
   
   
   
Begründung
Schalen, Kisten und Schachteln aus PPK sowie Körbe, Kisten, Steigen und Netze aus Naturmaterialien für Frischobst mit einer Füllgröße bis einschließlich 4,5 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 7 VerpackDG) wie Gastronomiebetrieben und Kantinen anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen gehören auch Betriebe des Lebensmittelhandwerks, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).
Schalen, Kisten und Schachteln aus PPK sowie Körbe, Kisten, Steigen und Netze aus Naturmaterialien für Frischobst mit einer Füllgröße über 4,5 kg sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in der Lebensmittelindustrie (und im Übrigen auch im Handel) anfallen.
Alle anderen als die oben genannten Verkaufsverpackungen und Umverpackungen für Frischobst mit einer Füllgröße bis einschließlich 28 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen anfallen. Industrielle Weiterverarbeiter von Lebensmitteln decken ihren Bedarf weitgehend durch wiederverwendbare Verpackungen oder durch Großgebinde mit einer Füllgröße über 28 kg oder in Form loser Ware.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht
Produkt: 02-060-0010 // Frischobst

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Kunststoff Becher, Eimer, Schalen > 28 kg nein
Kunststoff Becher, Eimer, Schalen ≤ 28 kg ja
Kunststoff Beutel, Big Bags, Netze, Säcke > 28 kg nein
Kunststoff Beutel, Netze, Säcke ≤ 28 kg ja
Naturmaterial Becher, Eimer, Schalen ≤ 28 kg ja
Naturmaterial Becher, Eimer, Schalen > 28 kg nein
Naturmaterial Beutel, Big Bags, Netze, Säcke > 28 kg nein
Naturmaterial Beutel, Netze, Säcke ≤ 28 kg ja
Naturmaterial Kisten, Körbe, Netze, Steigen ≤ 4,5 kg ja
Naturmaterial Kisten, Körbe, Netze, Steigen > 4,5 kg nein
PPK Aufkleber, Einschläge, Etiketten, Zuschnitte Aller Art ja
PPK Kästen, Schachteln, Schalen ≤ 4,5 kg ja
PPK Kästen, Schachteln, Schalen > 4,5 kg nein

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail
Produkt: 02-060-0010 // Frischobst

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Verkaufsverpackungen
Aller Art Legesteigen, Steigen > 4,5 kg nein
Aller Art Legesteigen, Steigen ≤ 4,5 kg ja
Aller Art Netze > 4,5 kg nein
Aller Art Netze ≤ 4,5 kg ja
Aller Art Steigen > 4,5 kg nein
Aller Art Steigen ≤ 4,5 kg ja
Holz Kisten, Körbe, Spankörbe, Steigen > 4,5 kg nein
Holz Kisten, Körbe, Spankörbe, Steigen ≤ 4,5 kg ja
Kunststoff Becher, Schalen 100 g ja
Kunststoff Becher, Schalen 200 g ja
Kunststoff Beutel 1,8 kg ja
Kunststoff Beutel 5 kg ja
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