Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-110 Trockenprodukte 02-110-0020 Grieß
Produktbeschreibung
Müllereierzeugnis aus Getreide oder Mais mit einer Korngröße von etwa 0,3 bis 1 mm für den menschlichen Verzehr
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Weichweizengrieß
Couscous
Hartweizengrieß
Maisgrieß, Polenta
Roggengrieß, Dinkelgrieß, Dreikorngrieß
Sonstiger Grieß
02-080-0010 Mehl 
06-000-0010 Futtermittel für Nutztiere 
   
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Grieß bis zu einer Füllgröße von einschließlich 18 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 7 VerpackDG) wie Bäckereien und anderen Betrieben des Lebensmittelhandwerks anfallen, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).

Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Grieß mit einer Füllgröße über 18 kg sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise bei großgewerblichen Anfallstellen wie Lieferbäckereien, Großbäckereien, Handwerksbäckereien und Cateringbetrieben oberhalb des Mengenkriteriums anfallen.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht
Produkt: 02-110-0020 // Grieß

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 18 kg nein
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 18 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 18 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 18 kg nein
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 18 kg ja
Aller Art Aller Art > 18 kg nein
Kunststoff Big Bags (FIBCs) > 18 kg nein
PPK Faltschachteln, Säcke ≤ 18 kg ja
PPK Säcke > 18 kg nein
Sonstige Verbundverpackung Säcke ≤ 18 kg ja
Sonstige Verbundverpackung Säcke > 18 kg nein

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail
Produkt: 02-110-0020 // Grieß

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 18 kg nein
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 18 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 5 x 200 g ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 1 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 18 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 18 kg nein
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 18 kg ja
Aller Art Aller Art > 18 kg nein
Kunststoff Big Bags (FIBCs) 800 kg nein
Kunststoff Big Bags (FIBCs) 1000 kg nein
PPK Faltschachteln 250 g ja
PPK Faltschachteln 500 g ja
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