Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-110 Trockenprodukte 02-110-0280 Gewürze, Streuwürzen
Produktbeschreibung
Getrocknete, gegebenenfalls bearbeitete Pflanzenteile als würzende oder geschmacksgebende Zutat für die Zubereitung von Speisen und Getränken, auch als Gewürzmischungen
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Kümmel, Koriander, Majoran
Basilikum, Petersilie, Oregano
Muskat, Nelke, Kardamom
Currypulver
Zimt, Vanille, Safran
Rosmarin, Paprika
Sonstige Gewürze oder Gewürzmischungen
Pfeffer, Chilli
02-120-0140 Andere flüssige Lebensmittel 
02-060-0020 Frischgemüse 
02-110-0420 Speisesalz 
02-030-0040 TK Gemüse 
02-120-0060 Sojaprodukte, Sojazubereitungen 
02-120-0020 Flüssigwürzen, Soßen 
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Gewürzen und Streuwürzen bis zu einer Füllgröße von einschließlich 0,9 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 7 VerpackDG) wie Gastronomiebetrieben und Großküchen anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen zählen Betriebe des Lebensmittelhandwerks, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können. Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Gewürzen und Streuwürzen bis zu einer Füllgröße von einschließlich 0,9 kg fallen teilweise auch in Betrieben des Lebensmittelhandwerks und Cateringbetrieben oberhalb des Mengenkriteriums an und sind trotzdem systembeteiligungspflichtig, weil die dort eingesetzten Füllgrößen denen entsprechen, die in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen anfallen und insgesamt der Anteil überwiegt, der in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen anfällt. Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Gewürzen und Streuwürzen mit einer Füllgröße über 0,9 kg sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise bei großgewerblichen Anfallstellen anfallen. Dort werden auch geringe Füllgrößen eingesetzt. In der Lebensmittelindustrie werden große Mengen industriell weiterverarbeitet, z.B. durch Hersteller von Fertiggerichten und Fleischwaren.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht
Produkt: 02-110-0280 // Gewürze, Streuwürzen

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 0,9 kg ja
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 0,9 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 0,9 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 0,9 kg nein
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 0,9 kg ja
Aller Art Aller Art > 0,9 kg nein
Aluminium Dosen ≤ 0,9 kg ja
Glas Flaschen, Gläser, Konserven, Röhrchen ≤ 0,9 kg ja
Kunststoff Beutel, Dosen, Einschläge ≤ 0,9 kg ja
Kunststoff Beutel, Dosen, Einschläge, Kanister, Säcke > 0,9 kg nein
PPK Beutel, Einschläge, Portionspackungen ≤ 0,9 kg ja
PPK Beutel, Säcke, Schachteln, Trommeln > 0,9 kg nein
Sonstige Verbundverpackung Beutel, Kombidosen, Rollen ≤ 0,9 kg ja
Sonstige Verbundverpackung Beutel, Kombidosen, Säcke > 0,9 kg nein
Weißblech Dosen, Eimer > 0,9 kg nein

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail
Produkt: 02-110-0280 // Gewürze, Streuwürzen

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen 100 x 3 g ja
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen 300 g ja
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 0,9 kg nein
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 0,9 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 100 x 3 g ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 300 g ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 0,9 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 0,9 kg ja
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 0,9 kg nein
Aller Art Aller Art ≤ 0,9 kg ja
Aluminium Dosen 80 g ja
Aluminium Dosen 80 ml - 800 ml ja
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