Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-110 Trockenprodukte 02-110-0320 Kartoffelprodukte, getrocknet
Produktbeschreibung
Gekochte Kartoffeln in Pulverform und Flockenform
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Sonstige getrocknete, pulverförmige Kartoffelprodukte
Kartoffelpulver
Pulver für Kartoffelbrei, Kartoffelpüree
02-120-0110 Pommes Frites, andere gekühlte Kartoffelprodukte 
02-080-0080 Stärke, Stärkemittel 
02-030-0060 TK Kartoffelerzeugnisse 
02-020-0040 Kartoffelkonserven, ungekühlte Kartoffelnassprodukte 
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von getrockneten Kartoffelprodukten bis zu einer Füllgröße von einschließlich 14 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 7 VerpackDG) wie Gastronomiebetrieben, Kantinen und Großküchen anfallen.

Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von getrockneten Kartoffelprodukten mit einer Füllgröße über 14 kg sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in der Lebensmittelindustrie und in großgewerblichen Anfallstellen wie Cateringbetrieben oberhalb des Mengenkriteriums anfallen. Getrocknete Kartoffelprodukte in Verkaufsverpackungen mit einer Füllgröße über 14 kg sind ein gängiges industrielles Vorprodukt.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht
Produkt: 02-110-0320 // Kartoffelprodukte, getrocknet

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 14 kg nein
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 14 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 14 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 14 kg nein
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 14 kg ja
Aller Art Aller Art > 14 kg nein
Kunststoff Becher, Beutel ≤ 14 kg ja
Kunststoff Big Bags (FIBCs) > 14 kg nein
PPK Faltschachteln ≤ 14 kg ja
PPK Säcke > 14 kg nein
Sonstige Verbundverpackung Säcke > 14 kg nein

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail
Produkt: 02-110-0320 // Kartoffelprodukte, getrocknet

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen 2 x 80 g ja
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen 160 g ja
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 14 kg ja
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 14 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons 10 x 160 g ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 5 x 160 g ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 800 g ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 1,16 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 14 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 14 kg ja
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 14 kg ja
Aller Art Aller Art > 14 kg nein
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