Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-110 Trockenprodukte 02-110-0380 Speisegelatine
Produktbeschreibung
Speisegelatine zur Verwendung in Lebensmitteln
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Speisegelatine in sonstigen Formen
Speisegelatine in Pulverform
Speisegelatine in Platten
40-000-0510 Gelatine für technische Anwendungen 
02-080-0080 Stärke, Stärkemittel 
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Speisegelatine bis zu einer Füllgröße von einschließlich 9 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 7 VerpackDG) wie Gastronomiebetrieben anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen zählen auch Bäckereien und andere Betriebe des Lebensmittelhandwerks, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).

Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Speisegelatine mit einer Füllgröße über 9 kg sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise bei großgewerblichen Anfallstellen und in der Lebensmittelindustrie sowie bei Bäckereien, Cateringbetrieben und Betrieben des Lebensmittelhandwerks oberhalb des Mengenkriteriums anfallen.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht
Produkt: 02-110-0380 // Speisegelatine

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 9 kg ja
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 9 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons > 9 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 9 kg ja
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 9 kg nein
Aller Art Aller Art ≤ 9 kg ja
Kunststoff Beutel, Big Bags, Fässer, Säcke > 9 kg nein
Kunststoff Beutel, Dosen, Eimer ≤ 9 kg ja
PPK Beutel, Schachteln ≤ 9 kg ja
PPK Säcke, Trommeln > 9 kg nein
Sonstige Verbundverpackung Säcke > 9 kg nein

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail
Produkt: 02-110-0380 // Speisegelatine

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen 11 x 27 g ja
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen 297 g ja
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 9 kg ja
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 9 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons 4 x 1 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 4 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 9 kg ja
PPK Mehrstückverpackungen, Umkartons > 9 kg nein
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 9 kg ja
Aller Art Aller Art > 9 kg nein
Kunststoff Beutel 200 g - 750 g ja
Kunststoff Beutel 1 kg - 7,5 kg ja
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