Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
13-010 Schmierstoffe, Brennstoffe 13-010-0010 Feste Brennstoffe
Produktbeschreibung
Brennstoffe in fester Form
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Holzbriketts
Holzpellets
Holzkohle zum Grillen
Holzkohle für chemisch-technische Anwendungen
Kohlebriketts
02-060-0420 Energieholz 
13-010-0020 Brennspiritus, Lampenöl 
13-010-0030 Brennpaste 
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von festen Brennstoffen bis zu einer Füllgröße von einschließlich 28 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 7 VerpackDG) wie Gastronomiebetrieben, Beherbergungsbetrieben oder Kultur- und Freizeiteinrichtungen anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen gehören auch Cateringbetriebe, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).

Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von festen Brennstoffen mit einer Füllgröße über 28 kg sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in der Industrie und in großgewerblichen Anfallstellen anfallen. Dies betrifft insbesondere Big Bags und Säcke mit einer Füllgröße über 28 kg.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht
Produkt: 13-010-0010 // Feste Brennstoffe

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 28 kg ja
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 28 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 28 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 28 kg nein
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 28 kg nein
Aller Art Aller Art ≤ 28 kg ja
Kunststoff Beutel, Einschläge, Säcke > 28 kg nein
Kunststoff Beutel, Einschläge, Säcke ≤ 28 kg ja
PPK Einschläge, Faltschachteln ≤ 28 kg ja
PPK Einschläge, Faltschachteln > 28 kg nein
PPK Säcke ≤ 28 kg ja
PPK Säcke > 28 kg nein

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail
Produkt: 13-010-0010 // Feste Brennstoffe

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen 2 x 400 g ja
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen 800 g ja
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 28 kg ja
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 28 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons 20 x 70 g ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 2 x 1 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 1,4 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 2 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 28 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 28 kg nein
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 28 kg ja
Aller Art Aller Art > 28 kg nein
  • 1