Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
13-010 Schmierstoffe, Brennstoffe 13-010-0030 Brennpaste
Produktbeschreibung
Brennpasten werden vorwiegend zur Warmhaltung von Speisen gebraucht. Durch ihre pastöse Konsistenz sind sie deutlich sicherer zu handhaben als Brennspiritus.
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Brenngel
Brennpaste
13-010-0070 Grillanzünder, fest 
13-010-0020 Brennspiritus, Lampenöl 
13-010-0050 Benzin 
13-010-0010 Feste Brennstoffe 
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Brennpasten bis zu einer Füllgröße von einschließlich 18 Litern sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 7 VerpackDG) wie Gastronomiebetrieben, Beherbergungsbetrieben, Großküchen und Kantinen anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen gehören auch Cateringbetriebe, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).

Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Brennpasten mit einer Füllgröße über 18 Litern sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in der Industrie und großgewerblichen Anfallstellen anfallen.
Besonderheiten
Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter im Sinne von § 3 Absatz 5 in Verbindung mit Anlage 1 VerpackDG sind nach § 11 Nr. 3 VerpackDG von der Systembeteiligungspflicht ausgenommen.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht
Produkt: 13-010-0030 // Brennpaste

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Umverpackungen
PPK Faltschachteln, Umkartons > 18 l nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 18 l ja
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 18 l nein
Aller Art Aller Art ≤ 18 l ja
Aluminium Schalen ≤ 18 l ja
Kunststoff Dosen, Eimer, Flaschen > 18 l nein
Kunststoff Dosen, Eimer, Flaschen ≤ 18 l ja
Metall Dosen, Eimer, Flaschen ≤ 18 l ja
Metall Dosen, Eimer, Flaschen > 18 l nein

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail
Produkt: 13-010-0030 // Brennpaste

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Umverpackungen
PPK Faltschachteln, Umkartons > 18 l nein
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 18 l ja
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 18 l ja
Aller Art Aller Art > 18 l nein
Aluminium Schalen 80 g ja
Kunststoff Dosen, Eimer, Flaschen > 18 l nein
Kunststoff Eimer 3 l ja
Kunststoff Enghalsflaschen 1 l ja
Metall Dosen, Eimer, Flaschen > 18 l nein
Weißblech Dosen 200 ml ja
Weißblech Eimer 3,2 kg ja