Sowohl die Aufbaukosten als auch die jährlichen Betriebskosten werden verursachergerecht über Umlagen refinanziert, die die (dualen) Systeme und Branchenlösungen tragen müssen. Diese Umlagen sind auf die „notwendigen Kosten“ beschränkt. Diese notwendigen Kosten müssen über einen Wirtschaftsprüfer testiert und die Bemessung des Umlageaufkommens muss vom Umweltbundesamt genehmigt werden. Die sparsame Verwendung der Mittel wird im Rahmen der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung durch den Bundesrechnungshof kontrolliert.
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