Der maßgebliche Herstellerbegriff geht weiter als das in der Praxis verbreitete Verständnis, dass Hersteller eines Produktes nur der ist, der es produziert hat. In vielen Konstellationen gilt auch ein Händler/Vertreiber als Hersteller, so etwa:
- das Handelsunternehmen, das verpackte Ware durch einen Lohnhersteller produzieren lässt und ausschließlich selbst auf der Verpackung genannt wird (Wer ist Inverkehrbringer bei Eigenmarken des Handels?)
- das Handelsunternehmen mit Sitz im Ausland, das mit Ware befüllte Verpackungen nach Deutschland exportiert und zum Zeitpunkt des Grenzübertritts die rechtliche Verantwortung für die Ware trägt (systembeteiligungspflichtig für Primär- und Versandverpackung)
- das Handelsunternehmen mit Sitz im Inland, das mit Ware befüllte Verpackungen nach Deutschland importiert und zum Zeitpunkt des Grenzübertritts die rechtliche Verantwortung für die Ware trägt (systembeteiligungspflichtig für Primär- und Versandverpackung)
- der ausländische Versandhändler, der mit Ware befüllte Verpackungen nach Deutschland exportiert und zum Zeitpunkt des Grenzübertritts die rechtliche Verantwortung für die Ware trägt (systembeteiligungspflichtig für Primär- und Versandverpackung)
- der inländische Versandhändler, der mit Ware befüllte Verpackungen nach Deutschland importiert und zum Zeitpunkt des Grenzübertritts die rechtliche Verantwortung für die Ware trägt (systembeteiligungspflichtig für Primär- und Versandverpackung)
- der Versandhändler, der Ware in seine Versandverpackungen füllt und an die Endverbraucher weiterversendet (systembeteiligungspflichtig für die Versandverpackung)
Alles auf einen Blick: Die Antworten auf alle gängigen Fragen finden Sie in unseren Gesamt-FAQ: