Versand- und Onlinehandel
Sie versenden Ware als Versand- und Onlinehändler innerhalb Deutschlands oder sind ein ausländisches Unternehmen ohne Niederlassung in Deutschland und vertreiben Ihre Waren in Deutschland?

Hersteller im Sinne des Gesetzes müssen sich im Verpackungsregister LUCID registrieren, für Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht einen sogenannten "Systembeteiligungsvertrag" abschließen und Datenmeldungen zu ihren Verpackungsmengen abgeben.
Checkliste zur Erfüllung der Registrierungs- und Systembeteiligungspflichten

Das Verpackungsgesetz für Versand- und Onlinehändler – die zehn wichtigsten Fragen und Antworten finden Sie hier.
Im FAQ-Bereich finden Sie Antworten auf diese und weitere Fragen:
5.12 Was gilt für Versandverpackungen von Onlinehändlern?
7.2.2 Was gilt für den Online-Handel?
7.4.6.1 Wer trägt die Produktverantwortung für die Versandverpackung?

Abgrenzung und Pflichten - Welche Verpackungsarten mit und ohne Systembeteiligungspflicht gibt es?
Details im Schaubild "Verpackungen mit und ohne Systembeteiligungspflicht"

Produzent, Handelsunternehmen, Importeur, Versand- und Onlinehändler - Sie alle können Hersteller im Sinne des Verpackungsgesetzes sein.

Ausführliche Informationen für Versand- und Onlinehändler finden Sie in unserem Themenpapier.
Sie importieren Ihre Waren nach Deutschland? Dann finden Sie weitere Informationen in unserem Themenpaket Orientierung für Importeure.

Ausländische Unternehmen ohne Niederlassung in Deutschland können einen Bevollmächtigten mit der Wahrnehmung Ihrer Pflichten nach dem Verpackungsgesetz beauftragen.
Detaillierte Informationen im Themenpaket Bevollmächtigung