Elektronische Ausschreibungsplattform Sammelleistungen
Nach § 26 Absatz 2 Ziffer 2 VerpackG (Verpackungsgesetz) stellt die Zentrale Stelle Verpackungsregister einen Zugang zu einer elektronischen Ausschreibungsplattform der Systeme für die wettbewerbsneutrale Ausschreibung von Sammelleistungen gemäß § 23 Absatz 10 Satz 2 VerpackG zur Verfügung.
Den Zugang finden Sie hier.