Referentenentwurf zum Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz veröffentlicht

 — Sonstige Veröffentlichungen

Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) hat am 17. November den Referentenentwurf des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben.

Der Entwurf dient der Umsetzung der Europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) in nationales Recht. Das bestehende Verpackungsgesetz wird hierfür an die ab dem 12. August 2026 geltenden europäischen Vorgaben der PPWR angepasst.

Solange das neue VerpackDG nicht verabschiedet und veröffentlicht ist, können durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) keine Auskünfte zu den künftigen verpackungsrechtlichen Pflichten erteilt werden. Bitte berücksichtigen Sie zudem, dass die ZSVR – wie bisher – keine rechtsberatenden oder unternehmensspezifischen Einschätzungen geben darf. Auskünfte dieser Art liegen außerhalb des Aufgabenbereichs der ZSVR.

Informationen zu den neuen Regelungen für verpflichtete Unternehmen werden ab 2026 sukzessive auf der Webseite der ZSVR bereitgestellt. Eine inhaltliche Bewertung oder Stellungnahme ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

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