Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
01-000 Getränke 01-000-0100 Sekt, Schaumwein, Perlwein
Produktbeschreibung
Schaumwein aus Traubenwein, aus Obstwein oder aus Beerenwein und schaumweinähnliche Getränke (alkoholhaltig und alkoholfrei)
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Alkoholfreier Sekt
Fruchtschaumwein
Schaumwein
Mischgetränke auf Basis von Sekt, Schaumwein, Perlwein
Champagner
Perlwein
Sekt
01-000-0090 Wein, Weinmischgetränke, weinähnliche Getränke 
01-000-0110 Spirituosen 
   
   
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Sekt, Schaumwein und Perlwein bis zu einer Füllgröße von einschließlich 22 Litern fallen typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 7 VerpackDG) wie Gastronomiebetrieben, Kantinen und Großküchen an. Einweggetränkeverpackungen von Sekt, Schaumwein und Perlwein, die nach § 46 Abs. 4 S. 1 Nr. 7a VerpackDG nicht der Pfandpflicht unterliegen, sind systembeteiligungspflichtig.
Verpackungen mit Bündelungsfunktion von Sekt, Schaumwein und Perlwein sind bis zu einer Füllgröße von einschließlich 22 Litern unabhängig von der Pfandpflicht systembeteiligungspflichtig.
Besonderheiten
Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff (außer Flaschen mit Flaschenkörpern aus Glas oder Metall und lediglich Verschlüssen, Deckeln, Etiketten, Aufklebern oder Umhüllungen aus Kunststoff) und Getränkedosen, jeweils mit dem Füllvolumen 0,1 l bis 3 l, befüllt mit Sekt und Sektmischgetränken mit einem Sektanteil von mindestens 50 Prozent und schäumende Getränke aus alkoholfreiem oder -reduziertem Wein gemäß § 46 Abs. 4 S. 1 Nr. 7a VerpackDG sind pfandpflichtig. Dies gilt auch für weinähnliche Getränke und Mischgetränke, auch in weiterverarbeiteter Form und auch alkoholfrei oder alkoholreduziert, mit einem Anteil an weinähnlichen Erzeugnissen von mindestens 50 Prozent gemäß § 46 Abs. 4 S. 1 Nr. 7c VerpackDG.
Einordnungsentscheidungen zur Produktgruppe

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht
Produkt: 01-000-0100 // Sekt, Schaumwein, Perlwein

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Umverpackungen
Aller Art Geschenkpackungen, Kisten pfandpflichtunabhängig ≤ 22 l ja
Holz Geschenkpackungen, Kisten pfandpflichtunabhängig ≤ 22 l ja
Holz Kisten pfandpflichtunabhängig > 22 l nein
Kunststoff Bündelungsfolien, Flaschenträger pfandpflichtunabhängig ≤ 22 l ja
Kunststoff Bündelungsfolien, Flaschenträger pfandpflichtunabhängig > 22 l nein
PPK Flaschenträger, Faltschachteln, Umkartons pfandpflichtunabhängig > 22 l nein
PPK Flaschenträger, Faltschachteln, Umkartons pfandpflichtunabhängig ≤ 22 l ja
Verkaufsverpackungen
Aller Art Nicht pfandpflichtige Einwegverpackungen aller Art > 22 l nein
Aller Art Nicht pfandpflichtige Einwegverpackungen aller Art ≤ 22 l ja
Aller Art Pfandpflichtige Einwegverpackungen aller Art Aller Art nein

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail
Produkt: 01-000-0100 // Sekt, Schaumwein, Perlwein

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Umverpackungen
Aller Art Geschenkpackungen, Kisten ≤ 22 l ja
Holz Geschenkpackungen, Kisten ≤ 22 l ja
Holz Kisten > 22 l nein
Kunststoff Bündelungsfolien, Flaschenträger > 22 l nein
Kunststoff Bündelungsfolien, Flaschenträger ≤ 22 l ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 4 x 200 ml ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 800 ml ja
PPK Flaschenträger 3 x 200 ml ja
PPK Flaschenträger 2 x 200 ml ja
PPK Flaschenträger 400 ml ja
PPK Flaschenträger 600 ml ja
PPK Flaschenträger, Faltschachteln, Umkartons ≤ 22 l ja
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