Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
02-110 Trockenprodukte 02-110-0050 Gepuffte Getreidekörner
Produktbeschreibung
Gepuffte Getreidekörner, auch mit Zucker oder Ähnlichem überzogen
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Andere gepuffte Getreidekörner
Gepuffte Hafer- oder Dinkelkörner
Gepuffte Weizenkörner
Gepuffte Reiskörner
Puffreis (auch mit Zucker überzogen)
Gepuffte Roggenkörner
02-080-0280 Brotchips, geröstetes Brot 
02-110-0120 Müsli, Cerealien 
02-040-0010 Popcorn 
06-000-0010 Futtermittel für Nutztiere 
02-110-0040 Getreideflocken, Getreidekörner 
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von gepufften Getreidekörnern bis zu einer Füllgröße von einschließlich 4 kg sind systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 7 VerpackDG) wie Gastronomiebetrieben, Beherbergungsbetrieben und Kantinen anfallen. Zu den vergleichbaren Anfallstellen zählen auch Betriebe des Lebensmittelhandwerks, deren Verpackungsabfälle in haushaltstypischem Rhythmus in Umleerbehältern bis zu 1.100 Litern abgeholt werden können (Mengenkriterium).

Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von gepufften Getreidekörnern mit einer Füllgröße über 4 kg sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise bei großgewerblichen Anfallstellen anfallen. Dazu zählen insbesondere die Lebensmittelindustrie (beispielsweise Hersteller von Müslis und Frühstückcerealien) sowie Lieferbäckereien, Großbäckereien, Handwerksbäckereien und Cateringbetriebe oberhalb des Mengenkriteriums.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht
Produkt: 02-110-0050 // Gepuffte Getreidekörner

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Umverpackungen
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 4 kg nein
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 4 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons ≤ 4 kg ja
PPK Faltschachteln, Umkartons > 4 kg nein
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art ≤ 4 kg ja
Aller Art Aller Art > 4 kg nein
Kunststoff Beutel ≤ 4 kg ja
Kunststoff Beutel, Säcke > 4 kg nein
PPK Beutel, Säcke ≤ 4 kg ja
Sonstige Verbundverpackung Beutel ≤ 4 kg ja

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail
Produkt: 02-110-0050 // Gepuffte Getreidekörner

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Umverpackungen
Kunststoff Faltschachteln, Umkartons > 4 kg nein
Kunststoff Faltschachteln, Umkartons ≤ 4 kg ja
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen 2 x 125 g ja
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen 250 g ja
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen ≤ 4 kg ja
Kunststoff Mehrstückverpackungen, Umhüllungen > 4 kg nein
PPK Faltschachteln, Umkartons 3 x 250 g ja
PPK Faltschachteln, Umkartons 750 g ja
Verkaufsverpackungen
Aller Art Aller Art > 4 kg nein
Aller Art Aller Art ≤ 4 kg ja
Kunststoff Beutel 200 g ja
Kunststoff Beutel 500 g ja
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