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Kurzfilm zur verstärkten Kontrolle von Onlinehändlern

Onlinehändler müssen sich für ihre Versand-, Verkaufs und Umverpackungen im Verpackungsregister LUCID registrieren und für die Entsorgung und das Recycling dieser Verpackungen bezahlen. Ab dem 1. Juli 2022 sind Betreiber von elektronischen Marktplätzen verpflichtet, zu kontrollieren, ob die auf ihren Plattformen anbietenden Händler diese verpackungsrechtlichen Pflichten erfüllen. Auch Fulfillment-Dienstleister müssen sicherstellen, dass ihre Geschäftspartner rechtskonform nach dem Verpackungsgesetz handeln.

 

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