Definitionsblatt mit Begründung

PG-Nr. Produktgruppe P-Nr. Produkt
01-000 Getränke 01-000-0050 Limonaden, Bittergetränke, Sportgetränke
Produktbeschreibung
Alkoholfreie, gesüßte und meist mit Kohlensäure versetzte Erfrischungsgetränke
Produkt im Detail Hier nicht zugeordnet
Isotonische Getränke
Bittergetränke, Tonic Water, Ginger Ale
Fassbrausen ohne Verwendung von alkoholfreiem Bier
Brausen, Limonaden sonstiger Art
Cola- und Colamischgetränke
Energy-Drinks, Wasser mit Koffein
Trinkfertige Sportgetränke
Limonaden
01-000-0060 Eistee 
01-000-0020 Fruchtsaftgetränke 
02-090-0040 Tee, Instantgetränke auf Teebasis 
02-110-0340 Nahrungsergänzungsmittel, pulverförmig 
   
   
   
   
Begründung
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Limonaden, Bittergetränken und Sportgetränken bis zu einer Füllgröße von einschließlich 22 Litern fallen typischerweise in Privathaushalten und vergleichbaren Anfallstellen (im Sinne von § 3 Abs. 7 VerpackDG) wie Gastronomiebetrieben, Kantinen und Großküchen an. Sofern diese Verpackungen nicht nach § 46 VerpackDG der Pfandpflicht unterliegen, sind sie systembeteiligungspflichtig. Pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen aller Art sind nicht systembeteiligungspflichtig.
Verpackungen mit Bündelungsfunktion für Limonaden, Bittergetränke und Sportgetränke sind bis zu einer Füllgröße von einschließlich 22 Litern unabhängig von der Pfandpflicht systembeteiligungspflichtig.
Verkaufsverpackungen und Umverpackungen von Limonaden, Bittergetränken und Sportgetränken über einer Füllgröße von 22 Litern sind nicht systembeteiligungspflichtig, weil sie typischerweise in der Industrie oder im Großgewerbe anfallen.

Kurzübersicht zur Systembeteiligungspflicht
Produkt: 01-000-0050 // Limonaden, Bittergetränke, Sportgetränke

Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Abgrenzungskriterium
Abgrenzungskriterium

Kriterium in Bezug auf ein Produkt mit dem festgelegt ist, ob für eine konkret betrachtete Verkaufs-, Versand- oder Umverpackung eine Systembeteiligungspflicht besteht.

Bei Verpackungen im Lebensmittelbereich ist oft die Füllgröße das Abgrenzungskriterium. Für alle anderen Sortimentsbereiche ist das Abgrenzungskriterium eher die Anzahl/ Menge oder Einheit der einzelnen enthaltenen Produkte. Abhängig vom Produkt können auch andere Kriterien zur Abgrenzung bzw. Ermittlung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung im Rahmen der Gesamtmarktbetrachtung genutzt werden, wie z. B. die Nutzungsintensität bei der Produktgruppe Laminat.

Systembeteiligungspflicht
Umverpackungen
Kunststoff Bündelungsfolien, Flaschenträger pfandpflichtunabhängig > 22 l nein
Kunststoff Bündelungsfolien, Flaschenträger pfandpflichtunabhängig ≤ 22 l ja
PPK Faltschachteln, Umkartons pfandpflichtunabhängig ≤ 22 l ja
PPK Faltschachteln, Umkartons pfandpflichtunabhängig > 22 l nein
PPK Flaschenträger pfandpflichtunabhängig ≤ 22 l ja
PPK Flaschenträger pfandpflichtunabhängig > 22 l nein
Verkaufsverpackungen
Aller Art Nicht pfandpflichtige Einwegverpackungen aller Art > 22 l nein
Aller Art Nicht pfandpflichtige Einwegverpackungen aller Art ≤ 22 l ja
Aller Art Pfandpflichtige Einwegverpackungen aller Art Aller Art nein

Übersicht Systembeteiligungspflicht im Detail
Produkt: 01-000-0050 // Limonaden, Bittergetränke, Sportgetränke

Suchfilter:
Packstoff
Packstoff

Abkürzungen:

PPK steht für Papier, Pappe, Karton.
PET steht für Polyethylenterephthalat (Kunststoffart).
PE steht für Polyethylen (Kunststoffart).

Verbundverpackungen sind Verpackungen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialarten bestehen, die nicht von Hand getrennt werden können.

Ausprägung/Form
Ausprägung/Form

Diese Rubrik weist die unterschiedlichen für die jeweils betrachtete Produktgruppen typischen Verpackungsarten aus.

IBC ist die Abkürzung für Intermediate Bulk Container. Das sind große, quaderförmige Behälter für flüssige und rieselfähige Stoffe.

Ein Oktabin ist ein achteckiger Behälter, mit dem Schüttgüter transportiert und gelagert werden.

Füllgröße/Menge/Einheit
Beispielhafte Listung
Systembeteiligungspflicht
Umverpackungen
Kunststoff Bündelungsfolien 4 x 330 ml ja
Kunststoff Bündelungsfolien 6 x 500 ml ja
Kunststoff Bündelungsfolien 12 x 500 ml ja
Kunststoff Bündelungsfolien 6 x 1 l ja
Kunststoff Bündelungsfolien 6 x 1,25 l ja
Kunststoff Bündelungsfolien 1,32 l ja
Kunststoff Bündelungsfolien 6 x 1,5 l ja
Kunststoff Bündelungsfolien 3 l ja
Kunststoff Bündelungsfolien 6 l ja
Kunststoff Bündelungsfolien 7,5 l ja
Kunststoff Bündelungsfolien 9 l ja
Kunststoff Bündelungsfolien, Flaschenträger ≤ 22 l ja
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