Orientierung für Importeure
Sie importieren Waren nach Deutschland? Hier erhalten Sie Informationen, um Ihre Registrierungs- und Systembeteiligungspflichten nach dem Verpackungsgesetz zu erfüllen.

Beim Import von Waren nach Deutschland sind verschiedene Konstellationen denkbar. Dieses Themenpapier informiert über die Pflichten, die bei der Einfuhr von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen nach Deutschland zu beachten sind.
Zum Themenpapier Orientierung für Importeure

Wollen Sie sich erstmalig registrieren oder Änderungen an Ihrer Registrierung vornehmen? Hier gelangen Sie zum Verpackungsregister LUCID.
Sehen Sie sich unseren Erklärfilm Neuregistrierung oder Erklärfilm Änderungsregistrierung an und erfahren Sie, wie die Registrierung funktioniert.

Produzent, Handelsunternehmen, Importeur, Versand- und Onlinehändler - Sie alle können Hersteller im Sinne des Verpackungsgesetzes sein.

Abgrenzung und Pflichten - Welche Verpackungsarten mit und ohne Systembeteiligungspflicht gibt es?
Details im Schaubild "Verpackungen mit und ohne Systembeteiligungspflicht"

Ausländische Unternehmen ohne Niederlassung in Deutschland können einen Bevollmächtigten mit der Wahrnehmung Ihrer Pflichten nach dem Verpackungsgesetz beauftragen.
Detaillierte Informationen im Themenpaket Bevollmächtigung