Orientierung für Importeure
Sie importieren Waren nach Deutschland? Hier erhalten Sie Informationen, um Ihre Registrierungs- und Systembeteiligungspflichten nach dem Verpackungsgesetz zu erfüllen.
Wollen Sie sich erstmalig registrieren oder Änderungen an Ihrer Registrierung vornehmen? Hier gelangen Sie zum Verpackungsregister LUCID.
Sehen Sie sich unseren Erklärfilm Neuregistrierung oder Erklärfilm Änderungsregistrierung an und erfahren Sie, wie die Registrierung funktioniert.
Produzent, Handelsunternehmen, Importeur, Versand- und Onlinehändler - Sie alle können Hersteller im Sinne des Verpackungsgesetzes sein.
Abgrenzung und Pflichten - Welche Verpackungsarten mit und ohne Systembeteiligungspflicht gibt es?
Details im Schaubild "Verpackungen mit und ohne Systembeteiligungspflicht"
Sie bringen Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht in Verkehr? Dann reicht die Registrierung im Verpackungsregister LUCID nicht aus. Sie müssen zusätzlich einen Systembeteiligungsvertrag mit einem oder mehreren Systemen abschließen und regelmäßig Datenmeldungen zu Ihren Verpackungsmengen abgeben.
Erklärfilm zur Systembeteiligung
Übersicht Systembetreiber
Mehr zur Datenmeldung im Verpackungsregister LUCID
Ausländische Unternehmen ohne Niederlassung in Deutschland können einen Bevollmächtigten mit der Wahrnehmung Ihrer Pflichten nach dem Verpackungsgesetz beauftragen.
Detaillierte Informationen im Themenpaket Bevollmächtigung