Konsultationsverfahren zum „Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen“ ab Geltung des VerpackDG (Katalog VerpackDG)

Der Katalog VerpackDG löst für alle Verpackungen, die ab dem 12. August 2026 erstmals in Deutschland bereitgestellt werden, als neue Verwaltungsvorschrift den bisherigen Katalog ab. Er bildet die Grundlage dafür, dass die ZSVR ihrer Aufgabe nachkommen kann, Verpackungen unter Geltung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) als systembeteiligungspflichtig einzuordnen.

Grundlage der Konsultationsfassung ist der Kabinettentwurf

Zwischenzeitlich hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung angenommen, ohne dass in Bezug auf die Beurteilung der Systembeteiligungspflicht Änderungen erfolgt sind.

Der Katalog VerpackDG besteht aus zwei Teilen, einem Allgemeinen Teil sowie einem Besonderen Teil. Beide Teile sind Gegenstand dieses Konsultationsverfahrens. 

Der Allgemeine Teil ersetzt den bisherigen Leitfaden. Er führt in alle relevanten Definitionen ein und erläutert Struktur und Anwendung des „Katalogs VerpackDG“. Der Besondere Teil umfasst Produktblätter. Diesen lässt sich die Entscheidungspraxis der ZSVR zur Systembeteiligungspflicht von Verkaufs- und Umverpackungen verschiedener Produkte entnehmen.

Neu ist zudem, dass der Allgemeine Teil die Entscheidungspraxis der ZSVR hinsichtlich der Systembeteiligungspflicht von Transportverpackungen darstellt. Zu den Transportverpackungen zählen nach der EU-Verpackungsverordnung auch Verpackungen, welche für den Versand von Waren konzipiert sind (Versandverpackungen).  Diese sind ausnahmslos systembeteiligungspflichtig. Wegen der Neuzuordnung zu den Transportverpackungen sind die bisherigen Versandverpackungen in den Produktblättern des Katalogs VerpackDG nicht mehr gelistet.

Änderungen gibt es insbesondere:

  • in der Produktgruppe Kaffee, Tee, Kakao – aufgrund der Neuregelung hinsichtlich der Verpackungseigenschaft von Pads, Kapseln und Beuteln befüllt mit Kaffee, Tee oder anderen Getränken,

  • in den Produktgruppen Bürobedarf sowie Heimwerker und Garten – hinsichtlich der Einordnung von festen Künstlerfarben, Dübeln oder Muttern, Schrauben, Unterlegscheiben,

  • in der Produktgruppe Tabakwaren – hinsichtlich des Abgrenzungskriteriums von Verpackungen für E-Zigaretten sowie

  • außerdem in der Produktgruppe Molkereiprodukte – im Produktblatt Joghurt, Fertigdesserts (zusätzliches Produktblatt Joghurtgetränke, Kefir)

Neues Konsultationsverfahren für die erste Ausgabe 2026 nach VerpackDG

Vor der Veröffentlichung des Katalogs VerpackDG im Sommer 2026 haben die beteiligten Kreise im Konsultationsverfahren die Möglichkeit, der ZSVR ihre Anmerkungen zum Entwurf mitzuteilen. Die Eingaben werden mit den zuständigen Behörden abgestimmt und bewertet. 

Die hier veröffentlichte Konsultationsfassung umfasst 37 Produktgruppen mit insgesamt 532 Produkten.

Geschäftszeichen

353602/01.SP.26#0001

Betroffene Kreise

Dies sind insbesondere Hersteller, Systeme, Betreiber von Branchenlösungen, sonstige Organisationen für Herstellerverantwortung sowie Prüfer von Vollständigkeitserklärungen und Systemprüfer.

Beteiligung

Es besteht die Gelegenheit, zum vorliegenden Entwurf bis

Freitag, den 10. Juli 2026

Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen können Sie der ZSVR vorzugsweise elektronisch unter katalog@verpackungsregister.org oder auf dem Postweg übermitteln.

Anschließend folgen eine erneute Abstimmung und Überarbeitung des Katalogs VerpackDG. Die finale Fassung finden Sie voraussichtlich ab August 2026 auf der Webseite der ZSVR.

Wichtig

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihre Eingaben nicht persönlich beantworten. Dies ist aufgrund der begrenzten Ressourcen und der Anzahl der Eingaben nicht möglich. Alle Eingaben werden geprüft.