Konsultationsverfahren für den Mindeststandard recyclinggerechter Verpackungen 2026 gestartet
— Sonstige Veröffentlichungen
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat gemäß § 21 VerpackG das Konsultationsverfahren zum Mindeststandard 2026 zur Bemessung recyclinggerechter Verpackungen eröffnet.
Der Entwurf greift die Vorschläge des Expertenkreises aus Fachleuten entlang der Wertschöpfungskette auf und enthält inhaltliche Präzisierungen gegenüber der Vorjahresfassung. Mit Anwendung der PPWR zum 12. August 2026 und dem dort verankerten zeitlichen Horizont ab 2030 ausschließlich recyclingfähige Verpackungen auf dem Markt zu akzeptieren, bekommen die verschiedenen Bemessungsstandards für die Hersteller eine deutlich größere Bedeutung. Die abschließende Bemessung der Recyclingfähigkeit erfolgt nach den Vorgaben des von der EU-Kommission noch zu erarbeitenden Delegated Act nach Art. 6 PPWR. Allerdings sieht § 26a des gerade vom Bundestag verabschiedeten VerpackDG eine Verordnungsermächtigung des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vor, um Vorgaben zur ökologischen Gestaltung der Beteiligungsentgelte auf Basis des Mindeststandards zur Bemessung der Recyclingfähigkeit zu machen. Übergangsweise würde damit der Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen herangezogen.
Die endgültige Fassung wird am 31. August 2026 veröffentlicht.