02. Produktverantwortung für Verpackungen – was bedeutet das und wer ist betroffen?
Produktverantwortung bedeutet, dass derjenige der ein Produkt herstellt und vertreibt, bereits bei Entwicklung, Produktion und Vertrieb die spätere Entsorgung des Produktes in den Blick zu nehmen hat. Er muss die Recyclingfähigkeit seines Produktes berücksichtigen und die Rücknahme des Produktes nach Gebrauch sowie deren Entsorgung verantwortlich sicherstellen.
Das Verpackungsgesetz regelt dies für die verschiedenen Verpackungsarten und Füllgüter in differenzierter, angepasster Art und Weise.
Die Produktverantwortung betrifft Jeden, der eine Verpackung mit Ware befüllt und erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringt.
Jedes Unternehmen, das in Deutschland eine mit Ware befüllte Verpackung in Verkehr bringt bzw. importiert, ist dazu verpflichtet, sich im Verpackungsregister LUCID unter Angabe der Verpackungsarten zu registrieren. Wer eine mit Ware befüllte Verkaufs-, Um- oder Versandverpackung, erstmals in Deutschland in Verkehr bringt, die typischerweise bei privaten Endverbrauchern bzw. vergleichbaren Anfallstellen als Abfall, anfällt, muss auch die finanzielle Produktverantwortung für diese systembeteiligungspflichtigen Verpackungen übernehmen und das Recycling seiner Verpackungen bezahlen. Das nennt sich Systembeteiligung. Man kommt seinen Systembeteiligungspflichten nach, indem man einen Systembeteiligungsvertrag mit einem oder mehreren Systemen schließt.
Zusätzlich ist man verpflichtet, im Verpackungsregister LUCID Datenmeldungen zu den Verpackungsmengen bei dem/den gewählten System/en abzugeben.
Weitere Informationen zum Herstellerbegriff finden Sie in diesem Schaubild.
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