Erklärfilme
Das neue Verpackungsgesetz, das Verpackungsregister LUCID, eine neue Registrierungspflicht, Datenmeldungen und die Zentrale Stelle Verpackungsregister – einige neue und zum Teil auch schon bestehende Pflichten müssen einfach und nachvollziehbar erklärt werden. Das ist das Ziel der Zentralen Stelle Verpackungsregister.
In dieser Rubrik finden Sie Erklärfilme zu folgenden Fragen:
- Welche Aufgaben hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister?
- Wer ist nach dem Verpackungsgesetz verpflichtet?
- Wie können sich Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer im Verpackungsregister LUCID registrieren?
- Was ist sonst noch zu tun, um sich rechtskonform zu verhalten?
Dieser Bereich wird kontinuierlich ausgebaut und ergänzt.
Aktuell sind folgende Filme verfügbar:
- Erklärfilm zum grundsätzlichen Verständnis der Zusammenhänge im Entsorgungskreislauf mit den Aufgaben der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister
- Erklärfilm zu den neuen Pflichten auf Basis des Verpackungsgesetzes (VerpackG) ab dem 1. Januar 2019
- Erklärfilm zur Durchführung der Registrierung im Verpackungsregister LUCID als konkrete Unterstützung bei der Durchführung der Registrierung
- Erklärfilm zur Durchführung der „Initialen Planmengenmeldung“ im Verpackungsregister LUCID als Erläuterung zur Eingabe der geplanten Verpackungsmengen
- Erklärfilm zu den zentralen Begrifflichkeiten des Verpackungsgesetzes: Hersteller, Erstinverkehrbringer, Inverkehrbringen, Privater Endverbraucher und Importeure
- Erklärfilm zum Verständnis der grundlegenden Pflichten nach dem Verpackungsgesetz: Systembeteiligung und Registrierung
Es werden weitere wichtige Erklärfilme zu wichtigen Themen erstellt und auf dieser Webseite zur Verfügung gestellt. Informieren Sie sich deshalb regelmäßig auf dieser Webseite.