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Am 1. Januar 2022 tritt eine erweiterte Pfandpflicht für bestimmte Einweggetränkeverpackungen in Kraft

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Die Novelle des Verpackungsgesetzes bringt für Inverkehrbringer systembeteiligungspflichtiger Verpackungen am 1. Januar 2022 weitere Änderungen mit sich.

Für bestimmte Einweggetränkeverpackungen, die bis zum 31. Dezember 2021 systembeteiligungspflichtig sind, tritt eine erweiterte Pfandpflicht in Kraft. Informationen zu diesen Neuerungen finden Sie hier.