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Bericht zur Prüfung von Vollständigkeitserklärungen

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Mit einer Vollständigkeitserklärung bestätigen Unternehmen, dass sie Produktverantwortung übernehmen, ihre Verpackungen ordnungsgemäß an einem System beteiligt und deren Recycling finanziert haben. Die ZSVR hat sich mit der Wirtschaftsprüfer- und Bundessteuerberaterkammer umfassend über ihre Praxiserfahrungen bei der Prüfung und Bestätigung von Vollständigkeitserklärungen ausgetauscht.

In einer ausführlichen Darstellung hat die ZSVR ihre Praxiserfahrungen zusammengefasst und dies mit zahlreichen Vorschlägen für die weitere Entwicklung der Prüfpraxis versehen. Die Prüfung von Vollständigkeitserklärungen durch Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und vereidigte Buchprüfer (sowie Sachverständige) ist verstärkt auf die Feststellung etwaiger Unterbeteiligungen der Hersteller auszurichten, was nur über die Anwendung der Prüfleitlinien Vollständigkeitserklärungen der ZSVR gelingen wird. Die Wirtschaftsprüferkammer hat die Darstellung bereits auf ihre Webseite gestellt und wird sie zusätzlich in eine ihrer Mitgliederinformationen aufnehmen. Die Bundessteuerberaterkammer beabsichtigt ebenfalls, ihre Mitglieder in geeigneter Form auf die Inhalte aufmerksam zu machen. ZSVR und die Kammer wollen weiterhin einen konstruktiven Austausch mit dem Ziel pflegen, die Berufsträger in ihrer Funktion bei der Prüfung von Vollständigkeitserklärungen zu bestärken.

 

Den vollständigen Bericht finden Sie hier.