Die derzeitige Diskussion um die Clearingverträge (Kündigung, zwei Clearingverträge parallel usw.) hat zu Anfragen an die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) geführt, die Fragen und Unsicherheiten insbesondere bei Industrie und Handel erkennen lassen. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister wird im Jahr 2019 für das Jahr 2018 die Ist-Mengen laut VerpackG prüfen. Um die Rechtslage im Hinblick auf das Mengenclearing für 2018 transparent zu klären, hat die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister die Kanzlei Dentons beauftragt, die folgende Frage zu prüfen: Führt die Kündigung der bestehenden Clearingverträge durch einige dualen Systeme für das Jahr 2018 zu einer Beendigung der Beteiligung an der Gemeinsamen Stelle bzw. zu einem Ausschluss des Mengenclearings unter dem Dach der Gemeinsamen Stelle.