Gasdruckflaschen und -kartuschen gelten als Verpackungen und unterliegen aus diesem Grund dem Verpackungsgesetz. Bei der Entsorgung stellt sich für den privaten Endverbraucher häufig das Problem, dass diese nicht sicherstellen können, ob die Flaschen restentleert sind. Da sich das Recycling als sehr aufwendig erweist und um eine störungsfreie Entsorgung sicherzustellen, spricht sich der Beirat einstimmig für eine Pfandpflicht bei dickwandigen Einweg-Gasdruckflaschen und -kartuschen mit Gasen aller Art (Helium, Butan, Propan) im Bereich ab 200 ml aus. Demnach solle die Festschreibung einer Pfandpflicht im Verpackungsgesetz geprüft werden.