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Drei Jahre lang keine Vollständigkeitserklärung hinterlegt: Lebensmittelproduzent muss Geldstrafe zahlen

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Ein Lebensmittelproduzent aus den Niederlanden, der mit seinen Waren erhebliche Verpackungsmengen in Deutschland in Verkehr bringt, ist seiner Pflicht zur Hinterlegung einer Vollständigkeitserklärung wiederholt nicht nachgekommen. Dafür musste er ein Bußgeld in Höhe von mehreren tausend Euro bezahlen.

Obwohl das Unternehmen mit seinen Verpackungsmengen die gesetzlich festgelegten Schwellenwerte überschritten hatte, hinterlegte es gleich in drei aufeinanderfolgenden Jahren keine Vollständigkeitserklärung. Die ZSVR meldete den konkreten Verdachtsfall bei der zuständigen Vollzugsbehörde, die ein Verfahren einleitete. Mehr dazu erfahren Sie in einem aktuellen Fallbericht der ZSVR. 

 

Den ausführlichen Bericht finden Sie hier

 

Zur Presseinformation gelangen Sie hier

 

Alle veröffentlichten Fallberichte gibt es auch in englischer Sprache.