Erstmals am 1. September 2019 veröffentlicht, wird der Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen seitdem jährlich inhaltlich fortentwickelt. Die aktuelle Konsultationsfassung basiert auf den Erfahrungen der vergangenen Jahre und enthält im Vergleich zur Ausgabe 2023 verschiedene Neuerungen. Durch die jährliche Weiterentwicklung des Mindeststandards soll sichergestellt werden, dass ausschließlich Verpackungen als recyclingfähig eingestuft werden können, die auch nachweislich recycelt werden.
Das Konsultationsverfahren der beteiligten Kreise ist am 4. Juni 2024 gestartet, es endet am 12. Juli 2024.
Nach dessen Abschluss und der darauffolgenden Überarbeitung wird die endgültige Fassung des Mindeststandards (Ausgabe 2024) zum 1. September 2024 veröffentlicht.
Weitere Informationen zum Konsultationsverfahren für die Ausgabe 2024 finden Sie hier.