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Neuer Fallbericht der ZSVR: Verstoß gegen Pfandplicht – Onlineshop muss Bußgeld zahlen

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Ein Onlineshop aus Deutschland hat verschiedene, mit Limonaden und Energy Drinks befüllte, pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen in Verkehr gebracht – ohne diese als pfandpflichtig zu kennzeichnen und ohne ein Pfand zu erheben. Dafür musste der Betreiber ein Bußgeld in fünfstelliger Höhe bezahlen. Die ZSVR hat dazu einen neuen Fallbericht veröffentlicht.

Darüber hinaus verstieß der Onlineshop auch gegen die Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID. Dort hatte er lediglich angegeben, dass er seine Produkte in Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht in Verkehr bringt. Damit war er jedoch nur der Registrierungspflicht für seine Versandverpackungen nachgekommen. Bei seiner Registrierung fehlte, dass er über seinen Onlineshop in Deutschland auch Getränke in pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen auf den Markt bringt.

Den ausführlichen Fallbericht finden Sie hier.