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Orientierung für Prüfer und Sachverständige: ZSVR aktualisiert Prüfleitlinien für die Vollständigkeitserklärung

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Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat die Prüfleitlinien für die Vollständigkeitserklärung für das Bezugsjahr 2021 aktualisiert. Diese sind für die Prüfung von Vollständigkeitserklärungen zu beachten, die bis zum 16. Mai 2022 für das Bezugsjahr 2021 bei der ZSVR zu hinterlegen sind.

Die aktuellen Prüfleitlinien finden Sie hier