Zur Startseite

Pflichterfüllung leicht gemacht – Registrierung im Verpackungsregister LUCID

|

Schritt für Schritt: Unsere Erklärfilme und Checklisten zeigen Ihnen, wie Sie Ihren verpackungsrechtlichen Pflichten nachkommen. Eine zentrale Pflicht ist die Registrierung im Verpackungsregister LUCID. Hier erhalten Sie die wichtigsten Informationen zur Neu- und Änderungsregistrierung.


Neuregistrierung

Sie sind verpflichtet, sich im Verpackungsregister LUCID zu registrieren? Schauen Sie sich unseren Erklärfilm „Neuregistrierung“ an und erfahren Sie, wie die Registrierung funktioniert. 

Sie benötigen weitere Informationen? Folgende Checklisten helfen Ihnen weiter:

 


Änderungsregistrierung

Sie sind bereits im Verpackungsregister LUCID registriert und müssen Ihre Angaben um Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht ergänzen? In unserem Erklärfilm „Änderungsregistrierung“ zeigen wir Ihnen, wie das geht.

Welche Verpackungen sind systembeteiligungspflichtig – und welche nicht? Mehr dazu in unserem Schaubild „Abgrenzung Verpackungen mit und ohne Systembeteiligungspflicht“.



Systembeteiligung

Sie bringen befüllte Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht in Verkehr, wie Verkaufs-, Um- oder Versandverpackungen? Um Ihrer Produktverantwortung nachzukommen, müssen Sie neben der Registrierung im Verpackungsregister LUCID auch die Entsorgung und das Recycling Ihrer Verpackungen finanzieren. Dazu schließen Sie einen Vertrag mit einem oder mehreren Systemen ab. Eine Übersicht der Systeme finden Sie hier. Wie Sie Ihre Systembeteiligungspflichten erfüllen, erfahren Sie in dieser Checkliste.